Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 259

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gen kommt und dass es in diesem Zusammenhang in der Verwaltung mit rechten Dingen zugeht.

Ich muss leider sagen, dass man vor allem bei den sozialen Versicherungsträgern immer wieder Missstände findet, die teilweise auch vom Rechnungshof als solche angeprangert werden.

Zum Beispiel finden wir bei der SVA eine ungeheuerliche Schlamperei. Dort wurden jahrelang keine Aufzeichnungen geführt, und es wurde ungeprüft Geld im Bereich der Verwaltung ausgegeben. Wir sprechen davon, dass sich in den Jahren 1994 bis 2005 der Verwaltungsaufwand auf über 4,4 Prozent gesteigert hat, und es geht in diesem Sinne weiter.

Der Rechnungshof regt an – und wir haben uns dieser Meinung angeschlossen –, dass es hier für alle Versicherungsträger eine pauschalierte Abgeltung geben sollte. Wir haben eine Pauschalierung des Verwaltungsaufwandes für das Pflegegeld vorge­schlagen. Unverständlicherweise wurde das von der großen Koalition abgelehnt.

Eine weitere echte Ungerechtigkeit findet sich in der falschen Bewertung einer viel zu niedrigen Einstufung der Pflegestufen. Es hängt wirklich davon ab, in welchem Bun­desland man einreicht. Ein Bundesland hat diesbezüglich eine großzügigere Regelung, die anderen Bundesländer sind da etwas restriktiver.

Das führt dazu, dass hier wirklich eine Ungerechtigkeit vorliegt und die Menschen ein zu geringes Pflegegeld herausbekommen.

Wir stellen aus diesem Grunde folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Einführung eines neuen und bundesweit standardisierten Begutachtungsverfahrens zur Bewertung des Pflegebedarfs bei der funktionsbezogenen Einstufung sicherzustellen, das in Zusammenarbeit mit den Behin­dertenorganisationen entwickelt wird.“

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Wir wollen natürlich auch, dass die Menschen den Erhalt ihres Pflegegeldes tatsächlich noch erleben. Viele Menschen sterben nämlich auf dem schwierigen Weg dahin, die entsprechende Einstufung zu bekommen. Wir sprechen davon, dass rund 11 Prozent der Menschen, die Pflegegeld beanspruchen, dessen Zuspruch nicht mehr erleben.

Auch im Hinblick darauf haben wir einen Entschließungsantrag vorbereitet:

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zu­leiten, die eine Beschränkung der Dauer des Pflegegeldverfahrens bei nicht strittigen Verfahren auf 60 Tage vorsieht.“

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Ich glaube, wir sind es diesen Menschen schuldig, diese Minimalforderungen hier zu beschließen und den betroffenen Menschen eine wirkliche Erleichterung zu bringen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die soeben eingebrachten Entschließungs­an­träge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

 


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