Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 71

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tion und Parteibuchwirtschaft im Bereich der Bundesregierung zu untersuchen, haben Sie dann – erste Frage – eine Möglichkeit, die Herrschaften davon zu überzeugen, dass sie das trotzdem tun müssen, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind?

Zweite Frage: Wenn die dazu nicht imstande und nicht willens sind, wen werden Sie dann beauftragen? Oder sind Sie der Meinung, dass der Zustand, dass die Verbrechen der Österreichischen Volkspartei an der Spitze von Ministerien nicht untersucht werden dürfen, dass dieser Zustand beibehalten wird? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Amtsmiss­brauch ist ein Verbrechen, Untreue ist ein Verbrechen, Schiebung öffentlicher Aufträge ist ein Verbrechen, der Bruch des Amtsgeheimnisses ist ein Verbrechen, und die An­stiftung dazu, meine Damen und Herren von der ÖVP, selbstverständlich auch.

Es geht da nicht um irgendetwas. Es geht nicht um Fehler und Vergessen, sondern es geht um politisch motivierte Kriminalität an der Spitze von Bundesministerien (Abg. Amon: Sprechen Sie vom Fall Öllinger?), und das wollen wir untersuchen. Wir wollen untersuchen, warum Leute, die in jedem Rechtsstaat auf der Anklagebank säßen, in Österreich immer wieder auf der Regierungsbank zu finden sind – und zwar mit ÖVP-Mandaten ausgestattet.

Das wollen wir parlamentarisch untersuchen, und dafür brauchen wir die Hilfe der Jus­tizministerin. Da brauchen wir dringend Ihre sachkundigen Hinweise, aber nicht von einem Beamten vorgeschrieben, sondern in freien Worten und unter Zeugenpflicht ge­äußert, und deswegen werden wir gemeinsam die parlamentarische Notwehr fortset­zen müssen, bis wir unser Ziel erreicht haben, im Interesse des gesamten Parlaments und im Interesse der parlamentarischen Demokratie durchzusetzen, dass es auch eine politische Verantwortung von Regierungsmitgliedern vor dem österreichischen Natio­nalrat gibt. Danke. (Beifall bei den Grünen.  Abg. Amon: Das ist der Sprecher der FPÖ! Abg. Dr. Schüssel in Richtung des Präsidenten Neugebauer : Das darf man ungestraft sagen? „Verbrechen“ ist kein Ordnungsruf?)

14.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


14.01.08

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Bundesminister! Herr Präsident! Mei­ne Damen und Herren! Die Diskussion heute – da kann man Otto Pendl nur zustim­men – ist wahrlich kein Ruhmesblatt, weil es natürlich eine Reihe von Maßnahmen und Vorfällen gibt, die in höchstem Maße befremdlich und ärgerlich sind. Es ist natürlich völlig unverständlich, warum eine 150-seitige Anzeige – die aus meiner Sicht zweifellos Amtsmissbrauchshandlungen darstellt – nicht behandelt wird. Ich glaube also, dass es – wenn man sich in der Fachwelt einigermaßen umhört, wie diese Vorgangsweisen des Bundesministers Strasser zu behandeln sind – kaum zu argumentieren ist, dass dies kein Delikt darstellt.

Was mir auch nicht gefällt, Frau Bundesminister, ist, dass heute so ein Bashing der Staatsanwaltschaft stattfindet und diese zum zentralen Schuldigen für all das wird, was im Land stattgefunden hat. Gerade diese politischen Delikte, über die wir ja heute hauptsächlich diskutiert haben, sind Delikte, die in sogenannten Berichtsakten abge­handelt werden. Sprich: Sie bleiben nicht bei der Staatsanwaltschaft, die ermittelt, son­dern gehen über die Oberstaatsanwaltschaft in das Ministerium – in die sogenannte Berichtsabteilung, die Abteilung IV – und werden dort behandelt.

Das heißt, man kann nicht den Vorwurf erheben, dass die Staatsanwaltschaft Wien völ­lig aus dem Ruder gelaufen ist. Die Staatsanwaltschaft Wien ist dem Justizministerium weisungsunterworfen. Jetzt würde ich meinen, dass Sie mit diesem Umstand so um­gehen sollten, wie Sie wollen, aber den Eindruck zu vermitteln, dass die Staatsanwälte


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