Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 49

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10.29.48Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Fritz Neugebauer: Der freiheitliche Parlamentsklub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 3733/J der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend das völlige Versagen Faymanns in der ak­tuellen EU-Politik dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.

10.30.16Ankündigung eines Fristsetzungsantrages

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weiters teile ich vor Eingang in die Tagesordnung mit, dass Frau Abgeordnete Mag. Musiol beantragt hat, dem Familienausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 598/A(E) der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliches Grundsatzgesetz für Kinderbetreuung eine Frist bis 28. Jänner 2010 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage ver­langt wurde, wir die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Kurzdebatte erfolgen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 7, 9 bis 11, 15 und 16, 17 bis 20, 21 und 22 sowie 25 bis 28 unserer Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Fritz Neugebauer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dau­er der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122 Minuten, Freiheitliche 108 sowie BZÖ und Grüne je 95 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehdirektübertragung durch den Österreichischen Rundfunk Fernsehen nach der Aktuellen Stunde von 10.25 Uhr bis 13.00 Uhr wurde folgende Re­deordnung vereinbart: eine Rednerrunde mit je 8 Minuten, ein Regierungsmitglied SPÖ 10 Minuten, eine Rednerrunde mit je 5 Minuten, weiters ein Regierungsmitglied ÖVP 10 Minuten, an Redezeit pro Fraktion 14 Minuten, ohne Beschränkung der Redezahlen nach dem Prinzip Kontra und Pro, somit insgesamt 155 Minuten.

Die vorsitzführende Präsidentin beziehungsweise der vorsitzführende Präsident vertei­len nach der Wortmeldung des ÖVP-Regierungsmitgliedes die verbleibende Zeit in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Weiters besteht Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtungen erst nach der Fernseh­übertragung aufgerufen werden.

Ich komme zur Abstimmung.

 


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