Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 254

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Es gibt auch private Anbieter von derartigen Dienstleistungen, beispielsweise an der Westbahn. Wir legen Wert darauf und werden selbstverständlich darauf schauen, dass keine Diskriminierung erfolgt, und erwarten auch entsprechende gesetzliche Vorschläge.

Zur Frage Sozialpartner: Ganz offen, ich war ursprünglich, als ich das gehört habe, durchaus interessiert an dieser Sache. Es gibt aber natürlich auch Gegenargumente, die man sehen muss. Auf der einen Seite kann es in den Sozialpartnerinstitutionen In­teressenkonflikte geben, weil natürlich eine Firma, die sich beteiligt, möglicherweise – oder nicht möglicherweise, sondern sicher – der Konkurrent anderer Firmen ist. Ich wünsche den Interessensvertretern, die dann sozusagen entscheiden müssen, wer wer ist, viel Vergnügen! So einfach ist das nicht für eine Interessenvertretung, weil sie dann potenziell wiederum in der Gefahr ist, jemanden zu bevorzugen.

Das Thema ist darüber hinaus aus einem zweiten Grund relevant, das sage ich auch ganz offen, weil ich persönlich mit der Verbandsklage immer ein Problem gehabt habe und das, was die Sozialpartner wollten, eigentlich der erste Schritt in Richtung Ver­bandsklage ist.

Wir haben aber auch in Zukunft eine entsprechende Diskussion über diese Frage zu führen, und ich bringe daher in diesem Zusammenhang folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Molterer, Kolleginnen und Kollegen

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, zu prüfen, wie die be­stehende Möglichkeit einer Nachprüfung von Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunter­lagen beim Bundesvergabeamt erweitert und verbessert werden kann, um die Geset­zeskonformität von Ausschreibungsunterlagen vor Angebotseröffnung beziehungswei­se vor der Frist zur Vorlage der Wettbewerbsunterlagen effizienter prüfen zu können, ohne dass die Durchführung von Investitionsvorhaben unangemessen verzögert wird.

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Mir scheint das ein Ansatz zu sein, der diesen Sorgen, die ich durchaus verstehe, ge­recht wird. Ich denke, dass daher einer Zustimmung zu dieser Novelle eigentlich nichts mehr im Wege steht. (Beifall bei der ÖVP.)

21.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Molterer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Nachprüfung von Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunterlagen

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Nationalrats zur Regierungsvorlage 327 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (532 d.B.)

Anlässlich der Beschlussfassung der Novelle zum Bundesvergabegesetz wurde wie­derholt gefordert, eine verbesserte Möglichkeit zur Nachprüfung von Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist zur Vorlage


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