Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 161

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Unter anderem finden wir deren Begründung skandalös und aus menschenrechtlicher Sicht auch schäbig. Dort findet sich nämlich auch die Forderung: Es muss das Ziel der Bundesregierung sein, „den Zustrom neuer Asylwerber massiv zu drosseln“. (Abg. Ing. Höbart: Was ist da schäbig?)

Wir finden: Wenn jedes Land das macht, nämlich völlig unabhängig davon, ob irgend­wo auf der Welt Bürgerkriege, bewaffnete Konflikte, Vertreibungen sind oder nicht, primär einfach nur die Zahl der Asylwerber zu drosseln – koste es, was es wolle! –, könnten wir sowohl die Menschenrechtskonvention als auch die Flüchtlingskonvention sozusagen auf den Müllhaufen werfen. Das kann nicht das Ziel einer demokratischen Republik sein.

Deswegen werden wir diesen beiden Anträgen nicht zustimmen, obwohl wir die Vor­gehensweise von Innenministerin Fekter im Falle Eberau und überhaupt in der gesamten Asyldiskussion schrecklich, ablehnenswert und verurteilenswert finden. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Sagen Sie das auch woanders!)

14.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der Ordnung halber möchte ich darauf hinweisen, dass man, wenn man lediglich zu eingebrachten Entschließungsanträgen contra spricht, nicht als Contra-Redner aufgrund der Usancen im Parlament gemeldet werden kann, denn für die Grundmaterie ist man grundsätzlich Pro-Redner. Das möge in Zukunft beachtet werden.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.23.32

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ja, es stimmt, dass eine Reihe von Pe­titionen mit diesem Sammelbericht einfach zur Kenntnis genommen wird. Es hat aber auch für viele dieser Kenntnisnahmen gute Gründe gegeben.

Ich habe bereits im Ausschuss gesagt, dass es zum Beispiel bei der Petition von den IG-Milch-Bauern so ist, dass wir erst in den nächsten Tagen, genauer im März, das Marktordnungsgesetz noch einmal behandeln werden. Da werden wir ausführlich Gelegenheit haben, noch einmal über diese Initiative zu sprechen. Ich hoffe, dass wir dann gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der ÖVP richtungweisend für die Milchbauern Verbesserungen im Marktordnungsgesetz herbeiführen können.

Ich wünsche mir gemeinsam mit allen Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses, dass wir tatsächlich Verbesserungen für den Ausschuss für Petitionen und Bürger­initiativen herbeiführen, weil ich denke, die Menschen haben es sich verdient. Viele engagierte Menschen bringen Petitionen, Bürgerinitiativen ein. Wir sollten von diesem Hohen Haus aus nicht suggerieren, dass es sinnlos ist, Petitionen einzubringen! Da appelliere ich auch an alle Kolleginnen und Kollegen, nicht so zu tun, als ob es keinen Sinn macht, wenn man sich für Anliegen engagiert. Die Menschen sollen sich weiter dafür engagieren.

Ich möchte noch ganz kurz zu Petition Nummer 20 ein paar Worte sagen. Es handelt sich um die sehr sensible Petition „Behindertes Kind – ein Schadensfall?“. Kollegin Franz hat heute schon ausführlich darüber gesprochen. Ich bin sehr froh, dass es im März dieses Jahres im Justizministerium eine Expertenrunde geben soll, wo man sich noch einmal mit dieser sensiblen Thematik auseinandersetzt.

Ich denke, es muss am Schluss einfach übrig bleiben, dass niemals das Kind als Schadensfall gesehen werden darf. Es ist unsere Aufgabe, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dieser Diktion entgegenzuwirken. Es steht ja auch im Regie­rungs-


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