Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 256

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Sie haben ausgeführt, das sollen die Gerichte entscheiden, die Strafbehörden. Nun: Eine nach § 29 Finanzstrafgesetz eingebrachte Selbstanzeige kann dazu führen, wenn sie alles umfasst, dass finanzstrafrechtlich nichts passiert, dass das eine strafbefrei­ende Wirkung hat.

Damit ist aber für mich noch lange nichts erledigt, denn die politische Verantwortung ist zwingend zu hinterfragen: Was war das auslösende Moment, dass es zu einer solchen Zahlung gekommen ist? Wer hat wann welche Entscheidungsgrundlagen gekannt? Was hat jemand gewusst? Und: Wer hat in eventu interveniert?

Wenn sich ein hochrangiger Mitarbeiter des Ressorts, Herr Ramprecht, hier klar äußert, dann ist, glaube ich, kein Zweifel mehr angebracht, dass hier alles und jedes unternommen werden muss, um diese Vorwürfe objektiv aufzuklären.

Wenn Hausdurchsuchungen einen Zeitraum von sieben Jahren in Anspruch nehmen, bis sie durchgeführt werden, ist das auch nicht gerade eine gute Visitenkarte für die Justiz – allerdings besser, wenn auch um Jahre zu spät, als überhaupt nicht.

Das alles, was hier im Raum steht, ist Auftrag für Sie, politischer Auftrag, im Finanz­ministerium volle Transparenz zu üben. Noch einmal: Die Besprechung dieser Anfrage ist vollkommen zu Recht erfolgt, denn das, was Sie hier abgeliefert haben, ist quasi eine Schutzfunktion für Grasser und Co, die alles andere als angebracht ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte diesen BUWOG-Skandal jetzt nicht auf alles andere übertragen, aber es liegt – und ich habe selbst viele Jahre in einer Betrugseinheit mitgearbeitet – fast auf der Hand, dass auch andere Dinge unter­sucht werden müssen, wo jene Akteure auch tätig waren.

Daher sage ich Ihnen: Geben Sie den Abwehrkampf auf! Die politische Verantwortung ist zu hinterfragen. Es wird auch zu einem Untersuchungsausschuss kommen. Auch wenn Sie ihn um Monate verzögern, er wird kommen, und Sie sind sehr gut beraten, lieber jetzt als zu spät Ihrer Verpflichtung nachzukommen und dafür zu sorgen, dass der Steuerzahler endlich erfährt, was damals tatsächlich passiert ist. (Beifall beim BZÖ.)

19.22


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

19.22.18 Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir nehmen die Verhandlungen über den 3. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.

 


19.22.28

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei unterstützt den vorliegenden Antrag. Es ist ja noch nicht lange her, dass Kinder auch in Europa ausgebeutet worden sind. Wir brauchen nur an die industrielle Revolution im 19. Jahrhundert zu denken. Da haben die Engländer Kinder, die mit Bürsten ausgestattet waren, als „Chimney Sweeps“ bezeichnet. Auch Gerhart Hauptmann hat mit seinen „Webern“ dieser Zeit ein bleibendes Denkmal gesetzt.

Wir kennen auch aus dieser Zeit die sogenannten Schwabenkinder, die bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts hinein immer wieder aus Tirol, aus Vorarlberg, aber auch aus der Schweiz zu Fuß über die Alpen gewandert sind, nämlich nach


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