Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 300

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Abschließend möchte ich festhalten, dass ich dieses Geodateninfrastrukturgesetz auch im Sinne eines modernen Bürgerservice für sehr gut erachte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Steier zu Wort. – Bitte. (Abg. Scheibner – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Steier –: Diesmal bei der Abstimmung dabei? – Abg. Steier: Bestimmt!)

 


21.38.33

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Die sogenannte INSPIRE-Richtlinie ist ein Instrument, das den Zugang und die Nutzung von Geodaten für die Bürgerinnen, die Verwaltung und die Wirtschaft vereinfachen soll. – Unter Geodaten sind, wie schon vorher ausgeführt, alle Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geographischen Gebiet zu verstehen.

Unter Nutzung bereits vorhandener Datenstrukturen sollen Geodaten der EU-Mitglieds­staaten interoperabel und grenzüberschreitend nutzbar gemacht werden. Das Geo­da­ten­infrastrukturgesetz setzt diese INSPIRE-Richtlinie ins österreichische Bundes­recht um und regelt Rahmen zum Aufbau und Ausbau einer nationalen Geodateninfra­struktur.

Nachdem auch noch offene Fragen vorher unter den Fraktionen geregelt und ausge­führt worden sind, kann man diesem Gesetz eigentlich getrost zustimmen. – Ich danke schon im Voraus für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

21.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. – Bitte.

 


21.39.47

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vernetzung, die dieses Gesetz verstärkt und bietet, ist auch deshalb zu begrüßen, weil ja Umweltschutzfragen nicht vor den Grenzen haltmachen, sondern uns alle betreffen.

Eine einheitliche Aufbereitung und Zugänglichkeit behördlicher Daten wird sicher­stel­len, dass Dinge wie Karten, Pläne oder Luftbilder von jedermann gefunden werden können und auch – zum Teil mit Einschränkungen – genutzt werden können.

Es ist auch schon gesagt worden, welche Bereiche in der Praxis betroffen sind. Es wird für Anwender, zum Beispiel für Leute, die Diplomarbeiten schreiben, aber auch für Landschaftsplaner und Architekten, interessant sein. Aber auch Gesundheitsdaten werden wahrscheinlich abgerufen werden können. Zum Beispiel wird man abrufen können, welche Krankheiten in welcher Region besonders häufig auftreten. Insofern stellt dieses Gesetz, glaube ich, eine große Herausforderung dar und ist eine wesentliche Grundlage für die Forschung, aber auch für die Politik. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es wird kein Schlusswort vom Berichterstatter gewünscht.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 400 der Beilagen.

 


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