Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 309

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22.07.38

Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! In der kurzen mir zur Verfügung stehenden Zeit kann ich nur auf ein paar Punkte eingehen. Zu meinem Kollegen aus Tirol: Kollege Hörl, ich darf dir schon ans Herz legen, dass Umweltschutz eigentlich im ureigensten Sinne Menschenschutz ist.

Die Facette Tourismus ist schon angesprochen worden, also ich würde doch an dich appellieren, dass du in Zukunft unseren Umweltminister nicht so traktierst. Ich möchte ihm ja nicht zu Hilfe kommen, aber zuvor ist ihm schon wieder der Schweiß auf die Stirn getreten. – Ich wiederhole: Umweltschutz ist Menschenschutz.

Zweite Facette: Frau Dr. Moser, Sie haben richtig erwähnt, dass es Probleme mit der Aarhus-Konvention gibt. Die drei Säulen werden bei uns in Österreich nicht alle gleich umfassend eingehalten. Über die dritte Säule, den Zugang zu Gerichten, haben wir im Ausschuss ja schon gesprochen. Der Herr Minister hat uns damals auch gesagt, dass es diesbezüglich eine Studie gibt. Ich habe mir diese Studie von der BOKU Wien besorgt. Sie ist sehr umfangreich, und ich habe sie auch sehr sorgfältig durchge­arbeitet – nicht jede Seite, aber die Einleitung und auch die Schlussfolgerungen sehr genau. Da kann man wirklich sehr genau nachvollziehen, was in Zukunft möglich ist. Herr Minister, da würde ich auch an Sie appellieren, dass wir, auch wenn unsere Fraktion heute zustimmt, doch in diese richtige Richtung gehen.

Zum Herrn Kollegen Neubauer, der zuerst zwar für seine Fraktion die Ablehnung formuliert hat, jetzt aber nicht hier ist, möchte ich sagen: Eigentlich hat Herr Kollege Widmann von der BZÖ-Fraktion alles gesagt. (Abg. Scheibner: Wie immer!) Ich habe die Argumentation verstanden. Ich hoffe, wenn Sie das dem Herrn Neubauer sagen, versteht er es auch. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

22.09


22.09.29Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird ein Schlusswort von der Berichterstatterin verlangt? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen in 401 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Umweltausschusses, wonach der vorliegende Staats­vertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 3 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen.  Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag, die französische und die russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

 


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