Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 144

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FPÖ zu diskreditieren. Im Zuge des von der FPÖ veranlassten Strafverfahrens kam hervor, dass das Anwerben von Rechtsextremisten durch den ORF Methode haben dürfte. Die Bezahlung von € 100,-- pro Drehtag, sowie die Hingabe von Bier und Ziga­retten sind üblich. Darüber hinaus soll Moschitz den Rechtsextremisten für besonders schwerwiegende Äußerungen Prämien in der Höhe von zusätzlich € 80,-- angeboten haben. Auch soll das Anfertigen von Transparenten mit rechtsradikalen Inhalten sowie die Anschaffung von rechtsradikalen Utensilien auf ORF-Kosten Methode haben. Darü­ber hinaus soll Moschitz Rechtsradikalen auch angeboten haben, sie auf „seine“ Kos­ten zu Neonazitreffen, wie z. B. den „Tag der Ehre“ in Budapest oder zum „Hammer­skin-Festival“ nach England, einzuladen.

Diese Vorgänge beweisen, dass im ORF, im konkreten Fall zu Lasten der FPÖ durch Redakteur Moschitz, manipulative Methoden in der Berichterstattung angewandt wer­den. Ob es sich dabei um einen Einzelfall handelt, wird zu prüfen sein. Das gilt auch für den Umgang mit dem in Wr. Neustadt sichergestellten Filmmaterial.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Dringlichen Antrag

Der Bundeskanzler wird aufgefordert im Rahmen seiner Möglichkeiten sicherzustellen, dass der ORF-Manipulationsskandal von Wr. Neustadt restlos aufgeklärt wird, und un­tersucht wird, ob in ähnlichen Fällen manipuliert wurde. Weiters hat er dafür Sorge zu tragen, dass die ORF-Gebühren in einer gesetzeskonformen Weise verwendet werden.

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantrag­steller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Klubobmann Strache als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort.

Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht über­schreiten. – Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte.

 


15.55.46

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Dringliche Antrag heute soll aufzeigen und belegen, welch unfassbarer Skandal sich abgespielt hat.

Am 12. März 2010 ist im Rahmen einer Wahlveranstaltung der Freiheitlichen Partei Ös­terreichs in Wiener Neustadt ein ungeheuerlicher Medienskandal der Fall gewesen, der zu Konsequenzen führen muss. Wir können belegen und nachweisen, dass der ORF, der öffentlich-rechtliche Staatsfunk, Personen, in Wien wohnhaft, engagiert, bestellt, bezahlt hat, mit ORF-Zwangsgebühren bezahlt hat, mit einem ORF-Bus in Wien abge­holt hat, zur Veranstaltung nach Wiener Neustadt, zu meiner Veranstaltung der FPÖ, gebracht hat, unter genauer Regieanweisung gewisse Verhaltensmuster zum Besten gegeben wurden und viele andere Details mehr, die ich Ihnen heute darlegen werde.

Durch den ORF-Redakteur Mag. Eduard Moschitz hat man Personen aus der Neonazi-Szene angeheuert und mit einem ORF-Bus nach Wiener Neustadt chauffiert, was als Tatsache feststeht und in den Einvernahmen durch Zeugen auch Bestätigung findet, von denen ich Sie dann auch in Kenntnis setzen werde und daraus zitieren werde.

 


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