Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 149

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

lung und in der Schaffung von Rahmenmodellen doch auch sehr von der Überzeu­gungsarbeit ab, damit das, was wir neu einführen, auch bestmögliches Verständnis in der Bevölkerung erfährt. Daher ist es auch wichtig, dass wir intensiv und viel miteinan­der diskutieren und dass wir wirklich versuchen, das größtmögliche Gemeinsame best­möglich umzusetzen.

Das Justizprogramm spannt einen sehr weiten Bogen von gesellschaftspolitischen bis hin zu wirtschaftsrechtlichen Aspekten. Wenn wir – wie auch heute immer wieder – zur Wirtschaftskrise sprechen, dann ist es auch wichtig zu erwähnen, dass wir gerade dort, wo es um Preisregulierungen geht, die Diskussion über das Kartellrecht, über die Ver­besserung der Mechanismen begonnen haben und auch fortsetzen sollten.

Sie, Herr Minister, haben davon gesprochen, dass die Funktionalität der Justiz – und das ist natürlich ein Bekenntnis, das wir alle unterstreichen – von hohem Wert ist. Die Funktionalität hängt natürlich auch davon ab, dass die Qualität, aber letztlich auch die Quantität der verfügbaren Richterinnen und Richter entsprechend hoch ist.

Gleiches gilt für die Bundeswettbewerbsbehörde. Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Bundeswettbewerbsbehörde im Kampf gegen Preismissbrauch, gegen Preistreibe­rei – ein Drittel der Inflation in Österreich ist hausgemacht, ist dadurch bedingt, dass es zu Missbräuchen marktbeherrschender Stellungen kommt – entsprechend auszustat­ten ist. Wir haben das im Regierungsprogramm angedeutet, aber ich glaube, es ist sehr wichtig, das auch wirklich umzusetzen, vielleicht auch einen bereichsübergreifen­den Budgetansatz zu suchen, damit wir diese 15 Positionen, die wir uns intern vorge­nommen haben, umsetzen können.

Das Familienrecht wird sicherlich einer weitergehenden Diskussion bedürfen. In Bezug auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften gibt es eine Grundsatzeinigung, die wir wei­ter diskutieren müssen.

Verbraucherrecht – eine Verbesserung bei der Aufklärung und die Unwirksamkeit der Verträge, die über Werbeanrufe zustande kommen, sind nur einige wenige Aspekte.

Mietrechtsgesetz: Zur Abgrenzung von Erhaltungs- und Wartungsverpflichtung gibt es eine unterschiedliche Judikatur des Obersten Gerichtshofes. Daher ist es ganz wichtig, dass wir da voranschreiten.

Bei der Reform der Verfahrensrechte, insbesondere bei der Hauptverhandlung im Strafrecht, wird es sehr wichtig sein, Verfahrensverkürzungen dort durchzuführen, wo weitestgehend Geständnisse vorliegen und somit eine exzessive Länge der Verfahren nicht notwendig ist.

Ich glaube, dass wir gemeinsam eine vernünftige Justizpolitik entwickeln werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer. – Bitte.

 


17.36.28

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Meine sehr geehrten Herren Mi­nister! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Justizkapitel – das wurde heute ja schon einige Male erwähnt – ist durchaus eines, das sehr umfang­reich ist. Im ersten Moment denkt man vor allem an die Gerichtsbarkeit. Natürlich ist es wichtig, die unabhängige Rechtsprechung aufrechtzuerhalten und entsprechend zu un­terstützen, auch mit den rechtlichen Grundlagen und den dazu notwendigen Gesetzen. Das ist auch die personelle Aufgabe des Justizressorts.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite