Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 154

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a) eine Erfassung von Härtefällen ermöglicht, die jedenfalls folgende Punkte umfasst:

Berücksichtigung kumulierter Zahlungsverpflichtungen der Betroffenen,

Anrechnung von Unterhaltszahlungen und Alimenten

b) die Anhörung des zur Rückzahlung verpflichteten Elternteils

c) und die Möglichkeit der Entbindung von der Zahlungsverpflichtung vorsieht.

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Ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung. Das wäre sozial – in einer Zeit, in der Sie den Menschen ein unsoziales Regierungsprogramm vorgelegt haben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

17.51


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Rückzahlung der Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld, eingebracht im Zuge der De­batte zur Erklärung der Bundesregierung (TOP 2)

Das Kinderbetreuungsgeld wurde ursprünglich mit der Intention eingeführt, die Betreu­ungsleistung der Eltern, vor allem der Mütter, anzuerkennen und zumindest eine teil­weise Abgeltung zu schaffen. Als zusätzliche Maßnahme wurde die Möglichkeit der In­anspruchnahme einer Art zinsenlosen Kredits in Form eines Zuschusses zum Kinder­betreuungsgeld eingerichtet. Hat nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz der Elternteil des Kindes, welcher den Zuschuss erhalten hat (z.B. eine allein stehende Mutter) den anderen Elternteil bekannt gegeben, dann ist dieser (in diesem Fall der Vater) zur Rückzahlung verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt in der Praxis (meist nach einer nicht einvernehmlichen Trennung der Eltern) einen ökonomisch schlecht gestellten Vater oft vor kaum zu bewältigende finanzielle Probleme. Kumulierende Zahlungsverpflichtun­gen drängen im Zusammenwirken mit den durch die Finanzämter verfügten Rückzah­lungsverpflichtungen die Betroffenen in Existenz bedrohende Situationen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Rückforderungen bis vor kurzem nicht vollzogen wurden, nun aber zwei Jahresbeträge auf einmal eingehoben werden. Damit werden Familien, die es gerade geschafft haben, ihr Einkommen in durchschnittliche Höhe zu bringen und getrennt lebenden Vätern innerhalb eines halben Jahres bis zu 36% eines Jahreseinkommens abverlangt. Zwischen 2002 und heute haben ca. 75.000 Eltern den Zuschuss bezogen. Den bisher 4.500 von den Finanzämtern zur Rückzahlung aufge­forderten Personen werden in der nächsten Zeit Tausende folgen, die mit kumulierten Zahlungsverpflichtungen an den Rand ihrer Existenz gedrängt werden. Die derzeit an­gewandte Umsetzung der Rückzahlungsverpflichtung trägt zu dieser Existenzgefähr­dung bei.

Die weltweite Wirtschaftskrise hat Österreich erreicht und trifft wie überall in der Welt besonders die sozial Schwachen. In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätz­lich Frage in wieweit die derzeitige Vollziehung der einschlägigen Bestimmungen im Kinderbgeldbetreuungsgesetz der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers nicht zu­widerläuft.

 


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