Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 171

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nanzmarktstabilitätsgesetz vorgesehenen Ziele auch tatsächlich verwirklicht werden (müssen), da nur so die Steuergelder ausreichend geschützt werden und die Akzep­tanz in der Bevölkerung sichergestellt wird. Dabei sind insbesondere die in der Verord­nungsermächtigung vorgesehenen Aspekte wie beispielsweise „Kreditvergabe an KMUs“, „Managementvergütung“, „Arbeitsplatzsicherung“ konkreter zu fassen, weil bis­her keine Verbesserungen in diesem Bereichen erkennbar sind.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Verordnung zum Interbankmarktstärkungsge­setz und zum Finanzmarktstabilitätsgesetz mit der Zielsetzung nachzubessern, die Vorgaben, die in der Verordnungsermächtigung der §§ 2 Abs. 5 Finanzmarktstabilitäts­gesetz und § 1 Abs. 4 Interbankmarktstärkungsgesetz enthalten sind, präziser und wirksamer umzusetzen, so dass beispielsweise bei Innanspruchnahme von Begünsti­gungen nach dem Interbankmarktstärkungs- und dem Finanzmarktstabilitätsgesetz

die maximale Vergütung von Organmitgliedern und Geschäftsleitern in Hinblick auf ihre Mitverantwortung niedrig begrenzt wird,

die begünstigten Banken einen bestimmten Prozentsatz der erhaltenden Summe für Kredite an KMUs verwenden müssen, statt diesen deren vorhandene Überziehungs­möglichkeiten zu streichen und keine neuen Kredite zu vergeben und

die Erhaltung der Arbeitsplätze im Unternehmen sichergestellt werden muss.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


18.37.56

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Marek! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Galerien! Ich stehe hier zum ersten Mal als Familien- und Verfassungs­sprecherin der Grünen und werde zu beiden Themen kurz Stellung nehmen.

Zu Beginn zum Familienpaket: Was beinhaltet dieses Familienpaket denn nun ge­nau? – Es bietet meines Erachtens einen sehr schwachen Anreiz zur Väterbeteiligung. Es beinhaltet ein einkommensabhängiges Kindergeld und den so genannten Papamo­nat. Da sind wir Grüne, das hat Eva Glawischnig heute schon ausgeführt, natürlich sehr froh, dass unsere langjährigen Forderungen aufgenommen wurden und zu einem Umdenken angeregt haben. Die öffentlichen Äußerungen oder Konkretisierungen durch Sie, Frau Staatssekretärin, lassen jedoch eher vermuten, dass bei der Väterbe­teiligung an der Kindererziehung, an der Kinderbetreuung keine nachhaltige Trendwen­de erreicht werden wird. Sie als alleinerziehende Mutter und ich als alleinerziehende Mutter wissen, wie wichtig das wäre. (Beifall bei den Grünen.)

Weiters ist dieses Familienpaket sozial unfertig und kurzsichtig, denn einkommens­schwache Familien werden nicht bis kaum berücksichtigt. Ihre Vorschläge im gesam­ten Regierungsübereinkommen beinhalten kaum bis keine Vorschläge zur Bekämpfung von Armut. Bei diesem Punkt möchte ich mich etwas länger aufhalten.

 


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