Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 228

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Mühlberghuber und weiterer Abgeordneter betreffend Bil­dungspolitik in der XXIV. GP

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 in der 6. Sitzung des Nationalrates, XXIV.GP, am 3. Dezember 2008, Erklärung der Bundesregierung

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, das SPÖ und ÖVP beschlossen haben, enthält im Kapitel Bildung sehr wenig konkrete Vorhaben und Plä­ne. Neben allgemeinen Bekenntnissen zu Zielen, die entweder bereits in der Vergan­genheit beschlossen wurden oder so beliebig formuliert sind, dass eine eindeutige Festlegung nicht einmal bei genauester Betrachtung erkennbar ist, gibt es - wenn über­haupt - nur vereinzelte konkretere Maßnahmen, die aber „sicherheitshalber“ unter Bud­getvorbehalt gestellt sind.

Verschärft wird die Situation im Bildungsbereich auch deshalb, weil sich die Bundesre­gierung schon während der letzten GP nicht auf eine klare Linie einigen konnte und ganz klar absehbar ist, dass das auch in dieser GP nicht der Fall sein wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Umsetzung folgender Punkte beinhaltet:

die Entwicklung von Maßnahmen, die den Lehrern die Möglichkeit geben, an den öf­fentlichen Schulen, an denen Deutsch die Unterrichtssprache ist, für die Durchsetzung der deutschen Sprache als „Schulsprache“ zu sorgen

die eindeutige Festlegung einer maximalen Klassenschülerzahl von 25 im Schulorgani­sationsgesetz für alle dort geregelten Schultypen, damit eine tatsächliche Senkung der Klassenschülerzahlen erfolgt

eine verpflichtende Ausbildung in Erster Hilfe in den Pflichtschulen in der Form, dass in den Volksschulen und Allgemeinen Sonderschulen die Aktion „Helfi hilft dir helfen“ ge­mäß den Vorgaben des Roten Kreuzes in den Regelunterricht aufgenommen und in den Hauptschulen und Unterstufen der AHS in der 8. Schulstufe der Erste-Hilfe-Grund­kurs des Roten Kreuz in den Unterricht integriert wird

eine echte Demokratisierung im Schulwesen in der Form, dass alle Bestimmungen, die Willensbildung in Schulgremien durch Abstimmung vorsehen, dahingehend ergänzt werden, dass Abstimmungen grundsätzlich ausschließlich geheim durchzuführen sind und die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abstimmungsberechtigen gegeben sein muss. Über alle Abstimmungen ist ein Protokoll anzufertigen

eine Änderung des Dienstrechtes für Bundes- und Landeslehrer die vorsieht, dass eine in der Regel 3 Wochen dauernde Kur in den 9 Wochen dauernden Hauptferien zu ab­solvieren ist und dass die Lehrer während der Hauptferien für eine angemessene Zeit für einen für die Schüler kostenlosen Förderunterricht zur Verfügung stehen.“

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