Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 240

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Petzner zu Wort. 2 Minuten Redezeit. (Unruhe im Saal.) – Meine Damen und Herren, darf ich auch in den letzten Minuten dieser Sitzung noch um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten!

Herr Abgeordneter Petzner ist am Wort. – Bitte.

 


21.50.05

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Ich muss nach die­sem heutigen Tag feststellen, dass Kärnten in zweierlei Hinsicht Unrecht getan wird: einerseits mit dieser Erstaufnahmestelle Süd, die für den Süden und damit auch für Kärnten geplant ist, was Gerald Grosz als mein Vorredner bereits ausgeführt hat, aber zum Zweiten – und auch das ist sehr, sehr wichtig – wurde heute hier mehrfach be­hauptet, auch von der Frau Innenminister, dass Kärnten die Quote bei der Versorgung von Asylanten nicht erfüllt.

Es wird immer gesagt, wir sollen über Inhalte diskutieren. Ich stelle fest, diese Aussa­ge, dass Kärnten die Quote nicht erfüllt, ist völlig falsch, sie ist unrichtig. Ich sage Ihnen auch anhand von konkreten Zahlen, warum das so ist. Mit 1. Dezember 2008 sind in Österreich 23 373 Asylwerber in der Grundversorgung. Es wird auf Basis einer Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern aliquot von dieser Zahl auf die Bundes­länder heruntergerechnet, welches Bundesland wie viele Asylwerber zu versorgen hat.

Der entscheidende Punkt dabei ist, dass diese Zahl von über 23 000 für Kärnten nicht gilt, weil Kärnten im Rahmen eines Memorandums aus dem Jahr 2005 eine Sonderre­gelung hat, wo zwischen der damaligen Innenministerin Prokop, Landeshauptmann Jörg Haider, Landeshauptmann Erwin Pröll und den Landeshauptmännern Pühringer und Häupl vereinbart wurde, dass für Kärnten nicht die Zahl 23 000 oder was auch im­mer gilt, sondern immer die Grundzahl, die fixe Zahl 16 800. (Abg. Dr. Wittmann: Das stimmt nicht!) Von dieser Zahl 16 800 Asylwerber – ich gebe Ihnen gern dieses Memo­randum – wird dann für Kärnten die Quote berechnet. (Abg. Dr. Wittmann: Das stimmt ja nicht!) Wenn Sie das auf der Basis von 16 800 für Kärnten herunterrechnen, dann werden Sie feststellen, Herr Wittmann, dass Kärnten sehr wohl die Quote zur Grund­versorgung erfüllt. (Abg. Riepl: Das ist ein alter Hut!)

Das will ich hier für unser Bundesland klargestellt haben (Beifall beim BZÖ), dem stän­dig Unrecht getan wird: bei der Versorgung der Asylanten, beim Erstaufnahmezentrum und bei der Ortstafelfrage. Und bei allen drei Punkten werden Sie scheitern und wer­den auch vom Wähler die entsprechende Antwort erteilt bekommen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

21.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westentha­ler zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. Gesamtrestredezeit der Frak­tion: 4 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler – auf dem Weg zum Rednerpult –: Wie viel? 4 Minuten?) – 4 Minuten gesamt.

 


21.52.31

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir schauen uns das schon sehr genau an, Frau Kollegin Muttonen, die jetzt aufgestanden ist und sich schon nach hinten begeben hat! Da gibt es einen Bürgermeister aus Kärn­ten, den Herrn Köfer – aufzeigen, ist er da? Nein, er hat auch schon den Saal verlas­sen. Interessant, die flüchten jetzt alle, die Kärntner Abgeordneten, die dann einer na­mentlichen Abstimmung quasi ins Gesicht schauen werden. Wir werden uns das ganz genau anschauen, und wir werden das auch veröffentlichen. Vielleicht hat der Bürger­meister Köfer dann einmal die Chance, nicht mit der Schlagzeile als faulster Abgeord-


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