Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 117

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So, nun gibt es also diese Interessen! Und was macht die Frau Ministerin in dieser Si­tuation? Wie kommt sie zu einem Kompromiss? Nützt sie etwa die Tatsache, dass wir alle hier im Haus vor noch nicht allzu langer Zeit den Banken Milliarden zur Verfügung gestellt haben, damit die ihre eigenen finanziellen Probleme in den Griff bekommen? Nützt sie genau diese Tatsache, um ein Maximum an Konsumentenschutz bei diesem Kompromiss herauszuholen?

Nein, meine Damen und Herren, das tut sie eben nicht, sondern sie kommt „nur“ – un­ter Anführungszeichen – zu einer Vorlage, die aus Sicht sowohl der Grünen als auch der Arbeiterkammer und der Schuldnerberatung massive Lücken aufweist.

Frau Ministerin, Sie haben in einer Situation, in der es an der Zeit gewesen wäre, auf den Tisch zu hauen und zu sagen: Jetzt ist es Zeit für ein Maximum an Konsumenten­schutz!, bereitwillig einen Kompromiss mit den Banken geschlossen. Das war ein Zeit­fenster, das Sie nicht genützt haben! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, wirklich zufrieden kann man also mit dieser Regierungsvor­lage nicht sein.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Justiz werden auf­gefordert, eine Regierungsvorlage zur Änderung des Verbraucherkreditgesetzes (VKrG) vorzulegen, die folgende Ziele verfolgt:

Ausweitung des vollen Anwendungsbereiches des VKrG auf Kleinkredite, Pfandleihver­träge, Hypothekarkredite und Interzedenten

Schaffung von Konvertierungs- und Umwandlungsrechten bei Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern

gesetzliche Verankerung der Unentgeltlichkeit der Informationspflichten und Kontomit­teilungen durch den Kreditgeber.

*****

Meine Damen und Herren, ich werde dazu jetzt nicht alle Details erläutern; das habe ich bereits im Ausschuss sehr ausführlich getan. Also nur kurz, um einen Eindruck zu vermitteln: Es geht sozusagen darum, das, was wir als Lücken ansehen, nachträglich noch in dieses Gesetz hineinzubringen.

Ich möchte jetzt noch einen Antrag einbringen, nämlich einen Abänderungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (650 der Beilagen) ...

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Entschuldigen Sie, sehr geehrte Frau Kollegin, dass ich Sie unterbreche, aber uns liegen am Präsidium die schriftlich eingebrachten Anträ­ge noch nicht vor. Wir können daher im derzeitigen Stadium auch nicht überprüfen, ob ein inhaltlicher Zusammenhang gegeben ist. Auf das mündlich Vorgetragene trifft das zweifellos zu, aber es muss auch schriftlich nachgereicht werden. Ich möchte Sie und Ihre Fraktion daran erinnern, dass die Anträge dem Präsidium noch vorzulegen sind. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (fortsetzend): Okay. Ich werde das nachher noch nachholen. Ich hoffe, die Anträge werden dann eingebracht.

 


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