Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 222

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

20.59.06 12. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kammern der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftskammergesetz 1998 – WKG), BGBl. I Nr. 103/1998, geändert wird (1047/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster einer der Antragsteller, nämlich Herr Abgeordneter Mag. Stefan, mit einer gewünschten Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.

20.59.42

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bringen hier einen Antrag ein, der in erster Lesung behandelt wird, in dem es darum geht, die Wirtschaftskammerwahl zu ändern. Es hat sich ge­zeigt, dass es da große Missstände gegeben hat.

In der Wirtschaftskammer-Wahlordnung ist auch das E-Voting vorgesehen. Auch das ist, wie wir schon festgestellt haben, ein sehr großes Problem und sollte daher auch theoretisch entfallen – es ist ja praktisch noch nicht durchgeführt worden.

Aber auch die Briefwahl hat zu sehr eigenartigen Umständen geführt. Interessant waren ja die gegenseitigen Beschuldigungen des Wirtschaftsbundes und des Sozialde­mo­kratischen Wirtschaftsverbandes, bei denen man sich gegenseitig vorgeworfen hat (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein) – und es scheinen ja sehr viele Indizien dafür zu sprechen, dass das stimmt –, dass mit der Briefwahl sehr eigenartig umgegangen wurde.

Da gab es zum Beispiel Studenten, die beauftragt wurden, Briefwahl-Kuverts einzu­sam­meln, und die dafür eine Prämie pro Briefwahl-Kuvert bekommen haben. Dann gab es immer wieder die Geschichten – die aber konkrete Mitteilungen sind, die auch dazu geführt haben, dass es mittlerweile Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gibt –, dass Briefwahl-Kuverts oft auch, bevor sie überhaupt ausgefüllt wurden, eingesammelt wurden.

All das ist nur deshalb möglich, weil die Briefwahl in der Wirtschaftskammer-Wahl­ordnung so eigenartig angelegt ist. Man bekommt schon einmal ein Kuvert (der Redner hält ein solches Kuvert in die Höhe), auf dem groß draufsteht: Ihre Wahlunter­lagen!, damit jeder, der das Kuvert sieht, sofort erkennen kann: Da ist auf jeden Fall ein Briefwahl-Kuvert drinnen. Ein Briefträger kann es unter Umständen verlieren, oder wenn diesem jemand nachgeht, weiß man das auf jeden Fall – natürlich kann einem Briefträger nachgegangen werden, das ist ja auch passiert –, und wenn es irgendwo herumliegt, sieht man sofort, was darin ist. – Es ist auf jeden Fall eigenartig, dass man das so demonstrativ macht.

Es gibt auch genügend ... (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) – Natürlich ist das nichts Verbotenes. Es geht nicht darum, dass etwas verboten ist! Es geht darum, dass wir eine freie, geheime Wahl haben wollen, nicht darum, ob es verboten ist, dass man etwas herzeigt.

Es ist aber unter anderem verboten, in einem Wahllokal offen abzustimmen. (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Ist das verboten oder nicht? Ist es verboten, im Wahllokal offen abzustimmen? Ist es bei der Briefwahl verboten, dass jemand beispielsweise vom Wirtschaftsbund kommt und sagt: Du hast dein Kuvert


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite