im Interesse der Konsumenten, auch im Interesse der Gesundheit, noch besser vorzugehen.
Daher von meiner Seite ein Danke für die Mitarbeit im Ausschuss, aber auch für die Zustimmung zu diesem Bericht heute. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Prähauser und Zanger.)
10.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, den vorliegenden Bericht III-123/738 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (662 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatz-steuergesetz 1994, das Grundsteuergesetz 1955, das Bundesgesetz über eine Abgabe von Bodenwert, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2010 – AbgÄG 2010) (741 d.B.)
3. Punkt
Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird (742 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster kommt Herr Abgeordneter Weinzinger zu Wort. – Bitte.
10.57
Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir beraten hier über eine Regierungsvorlage, und als Erstes mache ich mir jetzt das Vergnügen, Sie mit dieser Materie vertraut zu machen. Es ist ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wir wissen es eh! Danke!), das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz, das Grundsteuergesetz, das Bundesgesetz über eine Abgabe von Bodenwert, das Gebührengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Finanzausgleichsgesetz geändert werden.
Ist Ihnen klar, was allein der Titel dieses Tagesordnungspunktes zum Ausdruck bringt? – Dass wir ein verdammt schwieriges und ein nach Reform schreiendes Steuerrecht haben. (Beifall bei der FPÖ.)
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