merkt, dass er Bestandteil eines mafiosen Systems einer Geldwäsche werden soll, nämlich als Berater einer Geldwäscheeinrichtung, er das mitteilt. Seit 2003, meine Damen und Herren, ist das so. Aber heute wurde hier der Eindruck vermittelt oder sollte vermittelt werden, erst das nunmehrige Gesetz würde diese Informationsverpflichtung einführen.
Das, was wir nunmehr neu im Gesetz haben, Herr Kollege Fichtenbauer – herzlichen Dank jedenfalls noch einmal für den Hinweis –, ist eine Verbesserung der Sorgfaltspflichten der Rechtsanwaltschaft. Und wovor soll man sich da fürchten, meine Damen und Herren von der FPÖ? Ich glaube, mit diesen Regelungen hätten wir sicher das gesamte Desaster und die kriminellen Vorgänge um die Hypo Alpe-Adria und den Landeshauptmann Haider damals rechtzeitig aufklären können. Daher sollten Sie über Ihren Schatten springen, auch wenn es wehtut, und der Gerechtigkeit und der Zukunft hier ihren Lauf lassen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.09
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht eine der Berichterstatterinnen beziehungsweise der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen erlassen und das Bundesgesetz über den Kapital- und Zahlungsverkehr mit Auslandsbezug geändert wird, samt Titel und Eingang in 739 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 661 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Ikrath, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Z 21 sowie Artikel 8 Z 1 und 2 bezieht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Ikrath, Krainer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
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