Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 130

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bezüge der Bediensteten umfassen. Wer beziffert hier die zusätzlichen Personalkosten falsch – der Rechnungshof oder Sie?

12. In einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ vom 20.3.2009 werden Sie zitiert wie folgt: „Ich bin der Meinung, dass der Einsatz derzeit Sinn macht. Mir ist aber auch klar, dass er in der nächsten Zeit wird auslaufen müssen. Wir werden jetzt eva­luieren, ich erwarte dann den Vorschlag der Frau Innenminister. Sie muss für sich ent­scheiden, ob sie unsere Assistenz noch benötigt. Ich gebe aber offen zu, dass es mir aufgrund der budgetären Situation nicht so unrecht wäre, wenn das beendet werden könnte. Dann könnte man Geld in andere Bereiche umschichten.“ Rund ein Jahr später hat sich die Sicherheitslage im Burgenland nicht verändert. Verändert hat sich offenbar wahlkampfbedingt nur die Haltung des Ministers. Aus welchen Gründen treten Sie nun im Wahlkampf plötzlich für eine Verlängerung des Assistenzeinsatzes ein, obwohl Sie vor rund einem Jahr noch für dessen Beendigung waren und das Geld in andere Be­reiche umschichten wollten?

13. Nach Ansicht des Rechnungshofes dient der Assistenzeinsatz nicht der Sicherheit im Burgenland. Neben den Erklärungen Ihres Parteichefs deuten auch alle Fakten da­rauf hin, dass die Assistenzleistung ausschließlich einer Organisation dient: der SPÖ. Warum sind Sie bereit, das österreichische Bundesheer für den Wahlkampf Ihrer Partei zu missbrauchen?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß § 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Pilz als ers­tem Fragesteller zur Begründung der Dringlichen Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.

 


15.00.45

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister für Landesverteidigung, eingangs möchte ich Sie auf etwas hinweisen, was bei anderen Bundesministern eine Selbstverständlichkeit sein dürfte, bei Ihnen aber einer genaueren Erläuterung bedarf: Auch die Arbeit eines Bun­desministers für Landesverteidigung hat eine einzige Grundlage: Das ist die österrei­chische Bundesverfassung und das sind die geltenden österreichischen Gesetze! Das sage ich deshalb, weil Sie, und zwar nicht nur was den Assistenzeinsatz des österrei­chischen Bundesheeres betrifft, genau diese Grundlage in den letzten Jahren verlas­sen haben.

Ich zitiere Artikel 79 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes:

„Das Bundesheer ist (...) ferner bestimmt

1. auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus (...)

b) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt;“

Und das wird im Wehrgesetz konkretisiert. Dort heißt es im § 2 Abs. 5 zum Assistenz­einsatz – ich zitiere wieder –:

„Zur Heranziehung des Bundesheeres zu Assistenzeinsätzen sind alle Behörden und Organe des Bundes (...) berechtigt, sofern sie eine ihnen zukommende Aufgabe (...) nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllen können.“

Das heißt, es ist ganz klar im Wehrgesetz: Nur wenn die österreichische Polizei, wenn die Polizei im Burgenland und in zwei Bezirken in Niederösterreich ihre Aufgabe ohne Hilfe


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