Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 203

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.26.06

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstor­fer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur zwei Dinge dazu sagen, und zwar: Der Gesetzesvorschlag, den Sie in der Hand haben, Frau Abgeordnete – sie ist jetzt nicht da –, ist an und für sich ein internes Arbeitspapier, das den Weg zur Be­gutachtung noch nicht gefunden hat; aber ich bin überzeugt, es wird bald soweit sein. Wir werden natürlich die Umsetzung der entsprechenden Übergangsrichtlinie vorneh­men, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Herr Abgeordneter Neubauer! Keine Frage, angesichts des fehlenden Personals muss man versuchen, mit neuen Wegen, mit neuen Überlegungen etwas zu tun. (Zwischen­ruf des Abg. Kickl.– Er ist auch nicht da? Macht nichts. Ich erzähle Ihnen dann auch, was er über Sie gesagt hat. Sie wurden sowieso schon informiert, Herr Kickl, aber ich erzähle Ihnen das dann noch einmal.

Fakt ist: Wir haben uns das Schweizer Modell ein bisschen angeschaut. Dieses Modell gibt es dort seit 2002. Es wurde bereits zweimal extern, also von einer externen Firma evaluiert. Und da gibt es ein paar Ergebnisse, die wir nicht vom Tisch wischen sollen: 50 Prozent der Betroffenen geben an, sie seien zu früh in diesen Job eingestiegen. Die­se Erfahrung soll man nicht einfach ignorieren.

50 Prozent der Absolventen arbeiten nicht mehr in diesem Beruf, gehen also gleich nach Absolvierung der Ausbildung weg. (Abg. Kickl: Reden Sie mal mit den Kindergärtnerin­nen!) – Schauen Sie, die Kindergärtnerinnen haben in Österreich das gleiche Problem. Gar keine Frage! Aber einige von ihnen machen dann immerhin eine Volksschullehre­rInnenausbildung – und das sind tollste Volksschulpädagoginnen und -pädagogen.

Was ich damit sagen will, ist: Man soll das, was dazu in der Schweiz erhoben wurde, nicht ganz wegwischen. – Punkt eins.

Punkt zwei: Man soll sich auch fragen, warum das nur die Schweiz anbietet und sonst niemand. Ich glaube, es gibt da so etwas – und wir haben uns im Ausschuss schon be­müht, das zu diskutieren – wie ein Phänomen, und da zeigt sich, dass 15-, 16-Jährige mit dieser Frage massiv überfordert sind. Ich weiß schon, jetzt kommt das Argument: Man darf mit 16 wählen, warum soll man damit überfordert sein, die Großmutter zu pflegen? – Es ist nicht dasselbe, ob ich die eigene Großmutter pflege oder jemand an­deren.

Demzufolge werden wir dieses Thema weiter beackern. Wir werden hier weiter schau­en, aber ad hoc machen wir das, was ich zuerst schon gesagt habe: Ad hoc verstärken wir alles an Ausbildungsschritten, was über das AMS möglich ist. Weiters werden wir uns ad hoc alle gemeinsam bemühen, darzustellen, dass die Betreuung von Menschen auch etwas Tolles sein kann. Ich denke, auch das ist ein Thema, mit dem wir uns be­schäftigen sollten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.29

19.29.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 735 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 99.)

 


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