Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 74

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Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Einwendungen Rechnung tragen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über die Einwendungen betreffend Absetzung der Tagesordnungspunkte 7 und 8 betreffend Glücksspielgesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Einwendungen Rechnung tragen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Somit bleibt es bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 4 bis 6 sowie 7 und 8 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Dr. Winter, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung einge­brachte schriftliche Anfrage 5740/J der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kolle­gen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betref­fend „Stillstand in der Sozialpolitik“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage – das wird sich ausgehen – um 15 Uhr behandelt werden.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.

Es wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 98 Minuten, FPÖ 88 Minuten, Grüne 77 Minuten und BZÖ 74 Minuten.

Hinsichtlich der Fernsehdirektübertragung bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 6 Minuten, ein Regierungsmitglied der ÖVP mit 10 Minuten und danach eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 3 Minuten.

Der vorsitzführende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Runde – nach Rück­sprache mit den Klubvorsitzenden – die verbleibende Redezeit für die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kom­men.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit aufgerufen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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