Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 119

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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, die Wünsche der Arbeitsgemeinschaft Abendschulen in Bezug auf die Novellierung des Schulunter­richtsgesetzes für Berufstätige zu berücksichtigen und insbesondere die dienst- und besoldungsrechtliche Gleichstellung der StudienkoordinatorInnen mit den ehemaligen Klassenvorständen und die Senkung der Klassenzahl von 23 auf 19 vorzunehmen.

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Abänderungsantrag

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde betreffend Aufhebung der Befris­tung für Sprachförderkurse an Schulen

eingebracht im Zuge der Debatte über 765 d.B. Bericht des Unterrichtsausschusses über eine Regierungsvorlage (713 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisations­gesetz geändert wird

Dem Bericht des Unterrichtsausschusses ist zu entnehmen: „§8e SchOG sieht die Füh­rung von Sprachförderkursen letztmalig im Schuljahr 2009/2010 vor. Gemäß dem Eva­luierungsbericht des Instituts für Höhere Studien (IHS) haben sich die mittlerweile über vier Schuljahre geführten Sprachförderkurse bewährt und sollen daher unter Auswei­tung auf zwei Unterrichtsjahre pro Schüler und Schülerin sowie unter Einbeziehung der AHS-Unterstufe auf weitere zwei Schuljahre (2010/11 und 2011/12) fortgeführt wer­den.“ Nachdem sich die Kurse bewährt haben und die Regelung bereits zum zweiten Mal verlängert wird, sollten sie nicht mehr auf jeweils zwei Jahre befristet, sondern un­befristet eingeführt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Abänderungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

In Z 4 lautet der §8e Abs. 1 erster Satz:

„Es können Sprachförderkurse eingerichtet werden, die die Aufgabe haben, Schülern und Schülerinnen von Volksschulen, Hauptschulen, Polytechnischen Schulen sowie der Unterstufe der Allgemeinbildenden höheren Schulen, die gemäß § 4 Abs. 2 lit. a des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, wegen mangelnder Kenntnis der Unter­richtssprache als außerordentliche Schüler bzw. Schülerinnen aufgenommen wurden, jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht der betreffen­den Schulstufe zu folgen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Elmar Mayer. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.52.42

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf gleich dort anschließen, wo der Kollege Walser auf­gehört hat und ebenfalls einen Abänderungsantrag einbringen. Der Kollege Amon hat


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