Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 135

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zu den Punkten 9 und 10 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.42.09

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Die vorliegende Materie, nämlich die Regierungsvorlage, mit der das Apothekerkammergesetz geändert werden soll, ist ja, wie schon erwähnt, eine Fünf-Parteien-Materie, das heißt, es ist insgesamt eine Verbesserung. Es wird hier die Anpassung der Mandatszahlen erfolgen, und es wird jetzt endlich eine Möglichkeit ge­schaffen, einem Präsidenten einer Landesgeschäftsstelle auch das Vertrauen zu entzie­hen, etwas, was sicherlich eine weitere Verbesserung darstellt.

Vor allem ist es auch deswegen sehr gut, weil es eben in einem Konsens mit sämtlichen Apothekervertretern erfolgt ist. Daher wird dieses Gesetz natürlich auch unsere Zustim­mung bekommen.

Des Weiteren gibt es den Antrag des BZÖ, des Abgeordneten Dr. Spadiut, wonach das Apothekerkammergesetz in einer weiteren Facette geändert werden soll. Bei Kandida­ten, die bei der Präsidentschaftswahl gegeneinander antreten, ist es jetzt so, dass der Unterlegene automatisch der Vizepräsident ist. Ich halte das auch nicht für eine beson­ders gute Sache, und genau darauf zielt dieser Antrag ab: Dass das in Zukunft eben nicht mehr so sein soll.

Ich glaube, dass das ein guter weiterer Schritt gewesen wäre, und verstehe daher nicht ganz, warum man das nicht gleich mit eingearbeitet hat beziehungsweise an diesem An­trag auch mitgearbeitet hat. Wir hätten das jedenfalls unterstützt.

Daher werden wir diesem negativen Ausschussbericht auch nicht unsere Zustimmung geben. Ich glaube, man sollte wirklich über solche Dinge nachdenken, denn das wäre auch als ein Zeichen in Richtung Demokratie zu verstehen, und es ist auch ein Wunsch, der von vielen Teilen in den Apothekervertretungen getragen wird. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Ursula Haubner.)

14.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.44.07

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Werter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Mit der Änderung des Apothekergesetzes wird einem An­liegen der Apothekerkammer entsprochen. Nunmehr wird, wie schon erwähnt, die Mög­lichkeit geschaffen, dem Präsidenten und Vizepräsidenten einer Landesgeschäftsstelle auch das Vertrauen zu entziehen. Es wird des Weiteren die Festlegung der Mandatszah­len des Abteilungsausschusses, der Abteilungsversammlung geregelt.

Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise in den beiden Organen, der Kammervoll­versammlung und der Delegiertenversammlung, und einer gerechten Verteilung soll für die Feststellung der restlichen Mandate im Abteilungsausschuss nunmehr die Mitglieder­zahl der Bundesländer in den jeweiligen Abteilungen als Grundlage dienen.

Diese Änderung bringt auch einen neuen Beginn dieser Funktionsperiode mit sich. Die Funktionsperiode hat ja mit 1. April begonnen und wird nunmehr mit 1. Juli festgelegt. Mit dieser Verschiebung können nunmehr bei den Wahlverfahren die Fristen und Termine besser untergebracht und koordiniert werden.

Mit dieser Gesetzesnovelle wird auch ein Redaktionsversehen beseitigt.

 


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