Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 228

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Insgesamt sind in dieser Gesetzgebungsperiode bereits 56 Petitionen und 23 Bürger­initiativen eingebracht worden. Ich glaube, das zeigt doch, dass das Interesse der Bevölkerung vorhanden ist und sich die Bevölkerung auch entsprechend einbringt.

Ich unterstütze all jene, die nach Verbesserungen der Arbeitsmöglichkeiten in diesem Ausschuss suchen. Für uns Parlamentarier sind diese Bürgerinitiativen und Petitionen auch ein ganz wichtiges Spiegelbild unserer Arbeit. Wir können damit auch feststellen, wo es in der Umsetzung der Gesetze, die wir beschließen, Probleme gibt.

Zum Punkt Stellungnahmen ganz kurz: Wir fordern bei einzelnen Petitionen und Bürgerinitiativen oft Stellungsnahmen ein. Diese zeigen uns meist die Rechtssituation auf. Wenn ich nun an die Petition Nummer 44 erinnern darf, die vorher schon ange­sprochen wurde: Darin wird, wie in vielen anderen Petitionen auch, darauf hinge­wiesen, dass wir ein Problem mit den Zuständigkeiten haben. Wir sind auch in diesem Fall mit der Situation konfrontiert, dass bei diesem Anliegen die Zuständigkeit bei den Ländern liegt. Im letzten Bericht wurden zum Beispiel Flächenumwidmungen in Nieder­österreich thematisiert, wo die Verantwortung ebenfalls bei den Ländern gelegen ist.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, der Petitionsausschuss hat eine wichtige Funktion hier im Haus. Es kann natürlich noch viel hinsichtlich der Arbeitsmöglichkeiten verbessert werden. Ich biete meine Zusammenarbeit in diesem Sinne an. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.46

19.46.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 800 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

19.46.447. Punkt

Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 33. Bericht der Volks­anwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2009) (III-116/882 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fazekas. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.47.16

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Wir nehmen heute den 33. Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis. Ein halbes Jahr lang haben wir uns sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Vielen Dank für die herausragende Arbeit! Es sind sehr konkrete, aber auch allgemeine Punkte vor dem Sommer besprochen worden. In der Sitzung vor dem Sommer standen der legistische Teil, die legistischen Anregungen, der Grundrechtsteil auf der Tagesordnung; heute diskutieren wir den allgemeinen Teil.

Ein paar Punkte möchte ich ganz besonders hervorheben. Herr Volksanwalt Peter Kostelka, es freut mich ganz besonders, dass es gelungen ist, das Generalsekretariat


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite