Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 158

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.45.00

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Themessl, ich weiß nicht, was wir machen sollen: Es sind ja zum Teil vernünftige Überlegungen, die Sie anstellen, Sie bemerken nur nicht, dass diese schon umgesetzt sind! – Vielleicht eine kleine Hilfestellung:

Teil eins: Sie wollen, dass es für den Bundesminister für Finanzen eine Ermächtigung gibt, Beschränkungen bei den Managerbezügen vorzunehmen. (Abg. Themessl: Na sicher!) – Aber diese Ermächtigung hat er bereits! Wir werden Ihnen das Bundesge­setzblatt Nr. 382/2008 vervielfältigen (Abg. Jakob Auer: Buchstabieren!), das ist näm­lich die Verordnung, die im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler erlassen wurde. Diese gibt es seit drei Wochen im Bundesgesetzblatt, und genau diese ermächtigt ihn, jene Verträge mit den Banken abzuschließen, die jetzt, nach Genehmigung der Kom­mission, tatsächlich in den nächsten Tagen zur Ausfertigung kommen.

Wissen Sie, was da drinnen steht? – Darin steht zum Beispiel, dass es keinen Bonus für diese Jahre geben darf, dass es ein angemessenes Entgelt geben muss, und die Angemessenheit ... (Abg. Themessl: Und wer prüft das?) – Der Finanzminister muss nach den Bestimmungen des Gesetzes und der Verordnung einen Vertrag abschlie­ßen, der als Vertrag der Republik natürlich der Kontrolle des Rechnungshofes unter­liegt – das ist in Ihrem Antrag zwar nicht drinnen, ist aber der nächste Gedanke, den Sie haben –, und diese Angemessenheit des Entgeltes muss im Einzelfall vereinbart werden. (Abg. Dr. Rosenkranz: Angemessenheit? Das hängt vom Parteibuch ab!)

Nein, Herr Kollege! Angemessenheit bezieht sich auf einen kleinen Unterschied: Für den Vorstand der Raiffeisenkasse in Kleinsierning mit einer Bilanzsumme von 6 Millio­nen € wird ein anderer Bezug angemessen sein als zum Beispiel für jenen der Erste Bank (Abg. Dr. Rosenkranz: Sehr präzise! Sehr präzise!), und zwar schon deswegen, weil durch die Größe des Institutes die Beschreibung des Jobs des dortigen Geschäfts­stellenleiters eine völlig andere ist. – Dagegen wird auch die FPÖ keinen Einwand er­heben, nehme ich an, weil man eine Angemessenheit nach der Größe vorzunehmen hat. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Teil zwei: Sie hätten gerne, dass sichergestellt wird, dass eine Versorgung mit Krediten für kleinere und mittlere Unternehmen gegeben ist. – Das steht aber bereits in dem Ge­setz, dem Sie ja zu Recht zugestimmt haben, Herr Kollege Themessl! (Zwischenruf des Abg. Themessl.) Das steht in der Verordnung drinnen, und das steht jetzt in jedem dieser Verträge drinnen. Wozu bringen Sie einen Antrag ein, wenn es schon Wirklich­keit ist? Darf ich mir einmal erlauben, diese Frage zu stellen? (Abg. Themessl: Und warum funktioniert es dann nicht?) – Weil die Verträge mit den Banken noch nicht abgeschlossen werden konnten, da die Notifikation der Europäischen Kommission erst heute ergangen ist. (Abg. Themessl: Also funktioniert es ab nächster Woche?!) – Konnten wir das Mysterium aufklären? – Super! (Abg. Dr. Graf: Wir wollen ein Gesetz und keine Verordnung!)

Der dritte Punkt ist aber folgender: Verglichen mit dem, was in dem Antrag steht, waren Sie vor vier Wochen schon viel gescheiter, denn da haben Sie nämlich einem Gesetz zugestimmt, in dem vorgesehen ist, dass nicht nur KMUs Kredite bekommen, sondern auch Privatpersonen! Das steht auch schon in der Verordnung und darüber hinaus in jedem dieser Verträge, sodass der Inhalt des Antrages, den Sie jetzt einer Lesung zu­führen wollen, bereits Wirklichkeit ist.

 


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