Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 41

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dort hinbegeben, sondern lieber hier den Vorteil in Österreich nützen? (Beifall bei der FPÖ.) Ich glaube, hier muss man auch fragen, ob wir die Verantwortung tragen oder diese Väter. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das sind Österreicher!)

Ich bin auch überzeugt davon, dass viele von diesen Kindern bewusst in die Welt ge­setzt wurden, um mit dem humanitären Bleiberecht argumentieren zu können. (Zwi­schenrufe bei den Grünen.) Und das ist etwas, was wir wirklich hinterfragen sollen, wer dann die Verantwortung trägt.

Das humanitäre Bleiberecht ist eine sehr gute Einrichtung, mit der wir auch gut umge­hen sollten. Ich bin aber enttäuscht davon, wie mit diesem System umgegangen wird, wie dieses Verfahren, hier speziell im Fall von diesen zwei kleinen Kindern, abge­wickelt wurde, dass ich mich wirklich frage, wie man nur so stümperhaft damit umge­hen kann, indem man die Kinder abschiebt, sie dann wieder zurückholt, sagt, man wird ein neues Verfahren machen, ohne zu wissen, ob sie dann bleiben dürfen oder nicht oder wieder abgeschoben werden.

Es ist, wie ich meine, wichtig, mit dem humanitären Bleiberecht ganz klar umzugehen, ganz klar zu arbeiten.

Und eines, sehr geehrte Frau Ministerin, sei Ihnen auch gesagt: Es ist nicht schön, wie Sie sich dann zu guter Letzt an den Beamten abputzen, den Beamten die Schuld ge­ben und sagen: Na ja, die Beamten und der Bürgermeister haben es verzockt, die ha­ben es falsch gemacht!

Ich habe hier nur einen Satz dazu zu sagen, Frau Ministerin: Nicht die Ministerverant­wortung gibt es da, sondern da kann man nur sagen : Wie der Herr, so’s G’scherr! (Bei­fall bei der FPÖ.)

10.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

10.22.52Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 6537/J bis 6648/J;

Zurückziehungen: 6591/J und 6592/J;

2. Anfragebeantwortungen: 6181/AB bis 6195/AB;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (13. FSG-Novelle) (900 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungs­gesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (901 d.B.),

Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (917 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der


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