Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 146

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ordneten entscheiden müssen, wie sie es gerne hätten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grillitsch: Was soll der Vergleich? Was soll der Vergleich? Was wollten Sie damit sagen? – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.)

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 334/A(E) der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der vierten Donaubrücke samt Westring im Sinne einer seit 30 Jahren längst überfälligen Strukturverbesserung zum Wohle der Bürger eine Frist bis 29. November 2010 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

15.53.50Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über den Tages­ordnungspunkt 12 wieder auf.

Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt gelangt Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort. – Bitte.

 


15.54.13

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme wieder zurück zum Thema Pflege und Betreuung als Lehrberuf. Ich kann alles unterschreiben, was heute bezüglich des Bedarfs an Pflegekräften schon gesagt wurde. Es ist das Risiko, Pflegebedürftigkeit zu erleben und zu erleiden, im hochbetagten Alter natürlich vermehrt vorhanden. Es sind aktuell 550 000 Menschen in Österreich pflegebedürftig. 435 000 davon empfangen Bundes- oder Landespflegegeld. Im Durchschnitt dauert die Pflegebedürftigkeit 7 Jahre an. Man hat errechnet, dass sich bis zum Jahr 2050 die Zahl der Pflegebedürftigen verdoppeln wird und im Gegensatz dazu sich die Zahl der Angehörigen, die Pflegedienste leisten können, halbieren wird. Es ist daher, so wie es auch die Arbeitsmarktprognosen vorgeben, ein Pflegekräftebedarf vorhanden, der mit Sicherheit in den nächsten Jahren noch ansteigen wird.

Es ist verlockend – das gebe ich zu –, sich auch mit einem Lehrberuf Pflege auseinan­der­zusetzen, allerdings muss man genau hinterfragen, was man da von jungen Men­schen verlangt. Es ist schon möglich, dass junge Menschen, die genau wissen, was sie wollen, mit Engagement ihre berufliche Ausbildung verfolgen. Allerdings muss man wissen, wenn man im Pflegebereich arbeiten will, dass man es ständig mit betagten, mit kranken Menschen, mit Menschen mit Behinderung zu tun hat. Und da stellt sich die Frage, ob ein 15-jähriger Mensch schon in der Lage ist, genauestens einzu­schätzen, welche Anforderungen an den Beruf Pflege tatsächlich gestellt werden.

In Österreich muss man das 17. Lebensjahr erreicht haben, um eine Ausbildung zum diplomierten Krankenpfleger oder zur diplomierten Krankenpflegerin angehen zu können, und das hat auch einen wirklich richtigen Grund: Es ist eine Altersgrenze, wo man annehmen kann, dass eine psychische und physische Festigkeit bei den jungen Menschen bereits vorhanden ist, sodass sie auch bewusst entscheiden können, dass für sie der Pflegeberuf der richtige ist. Es wurde heute schon von einigen Vorrednern angesprochen, dass eine gewisse persönliche Stabilität und Reife vorhanden sein muss, um alle Notwendigkeiten, die im Pflegeberuf an die Person gestellt werden, erfüllen zu können. 15-Jährige können dieses Anforderungsprofil nicht erfüllen. Daher


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