Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 69

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festgeschrieben. Das steht nicht drin, darauf konnten Sie sich – Rot und Schwarz – nicht einigen. Das ist die Problematik.

Einverstanden bin ich mit gewissen Fortschritten wie zum Beispiel dem Verbot der Unterdrückung und Verfälschung der Rufnummern, denn bisher hat man die Initiatoren von Telefonmarketing gar nicht ausfindig machen können. Das ist ebenso ein Fort­schritt wie eine gewisse Ausweitung des Rücktrittsrechts. Das hat die Frau Bundes­minister für Justiz in der Form vorgeschlagen. Der Herr Bundesminister für Konsumen­tenschutz wiederum hat etwas anderes vorgeschlagen, nämlich die Nichtigkeit von Verträgen, wenn sie nicht schriftlich unterzeichnet werden. Davon ist jetzt aber keine Rede. So ist es .

Es gibt auch gewisse Dinge, die einen Vorteil bringen. Jacky Maier hat groß heraus­posaunt, dass am Telefon geschlossene Verträge, die mit Glücksspiel, mit Gewinnzu­sagen, mit Lotterie und so weiter zu tun haben, von Haus aus als nichtig erklärt werden können. – Das ist sicherlich ein Vorteil, aber auch schon der einzige. Wenn Unter­nehmer von Telefonmarketing dem Konsumenten die Vertragsdaten in einer Woche schriftlich übermitteln – das kann auch per E-Mail sein –, dann hat der Ver­braucher, nachdem das Rücktrittsrecht jetzt sozusagen um eine Woche ausgedehnt worden ist, wie es die Frau Bundesminister für Justiz auch vorgeschlagen hat, nach Erhalt dieser Bestätigung ein Rücktrittsrecht; wie gesagt, sieben Werktage, Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht dazu. Was ist aber, wenn jemand per E-Mail eine Verständigung bekommt und verhindert ist, sie zu öffnen, zu lesen; er ist vielleicht im Ausland, ist krank oder sonst verhindert zu reagieren? – Dann ist das Rücktrittsrecht dahin, und er hat den Vertrag! Das ist die Problematik dabei. (Beifall beim BZÖ.)

Deshalb, glaube ich, ist das, was wir bisher als Regelung haben, unzureichend, ge­schätzte Damen und Herren!

Ein unerwünschter Anruf, wie ich schon gesagt habe, stellt einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar. Der Verbraucher – und jetzt komme ich wieder zu Ihnen, Frau Kollegin Hakl – hat zwar ein Rücktrittsrecht, das wir jetzt um sieben Tage ausgeweitet haben, der Zusender hat nicht mehr die Möglichkeit, so lange abzuwarten, bis das Rücktrittsrecht verfallen ist (Abg. Mag. Hakl: Wenn ich die Rechnung bekomme ...!), aber, Frau Kollegin Hakl, hören Sie einmal zu: Glauben Sie, dass sich die vielen Österreicherinnen und Österreicher beim Rücktrittsrecht so gut auskennen, dass sie sich beim Vertragsrecht so gut auskennen? – Ich glaube nicht! Ich glaube, da sind die meisten überfordert, und das ist die Problematik dabei. (Abg. Mag. Hakl: Aber wenn sie die Rechnung bekommen, dann erschrecken sie!) Ja, genauso ist es, Frau Kollegin Hakl, das ist die Problematik!

Tatsache ist, dass es aufgrund dessen, was uns jetzt vorliegt – dank der SPÖ und dank der ÖVP –, nicht automatisch zur Nichtigkeit von abgeschlossenen Verträgen kommt. Im Regierungsprogramm war etwas anderes vorgesehen. Somit ist der Konsu­mentenschutz weiterhin nicht so weit ausgebaut, wie wir das haben wollten. Es ist schon paradox, wenn Rot und Schwarz beschließen, dass auf Basis unzulässiger Telefonate gültige Verträge zustande kommen, denn das Telekommunikationsgesetz stellt das schlicht und einfach klar dar: Das ist verboten!

Aufgrund dessen bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Regierungsvorlage 1007 d.B.

 


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