Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 95

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen beziehungsweise einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes über Maßnahmen gegen Unerbetene Werbeanrufe, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1008 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie, seinen Bericht 1032 der Beilagen zur Kennt­nis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie, seinen Bericht 1033 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Konsumentenschutz­rechts-Änderungsgesetz 2011 in 1108 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Abänderungsanträge vor:

Abänderungsantrag der Abgeordneten Tamandl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen,

Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen,

Abänderungsantrag der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen sowie

Abänderungsantrag der Abgeordneten Doppler, Kolleginnen und Kollegen.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Ing. Hackl vor.

Ich lasse – entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes – über die von den erwähnten Abänderungsanträgen beziehungsweise dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils einen gleichlautenden Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Ziffer 1 bezieht.

 


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