Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament wirkt mit der Europäischen Kommission und dem Rat bei der Gesetzgebung mit.

Wissenswertes rund ums Europäische Parlament

Das Europäische Parlament (EP) ist die einzige direkt gewählte Institution und das politische Kontrollorgan der EU. Seit 1979 werden seine Abgeordneten alle fünf Jahre direkt von den Bürger:innen der Mitgliedsländer gewählt. Die wesentlichen Aufgaben des Parlaments sind:

  • Mitwirkung an der Gesetzgebung,
  • Ausübung demokratischer Kontrollrechte,
  • Genehmigung des EU-Budgets.

Die Plenarsitzungen des EP werden in Straßburg abgehalten, die Ausschusssitzungen finden in Brüssel und Straßburg statt. Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten kann das EP keine Gesetze vorschlagen, das Initiativrecht hat allein die Europäische Kommission.

Der Vertrag von Lissabon stärkt die Rolle des EP, sodass es nun weitgehend über volle Mitwirkungsrechte im Rahmen der europäischen Gesetzgebung verfügt.

Welche Aufgaben hat das Europäische Parlament?

Organisatorischer Ablauf - Wie funktioniert das EP?

Jedes Jahr der fünfjährigen Wahlperiode entspricht einer Sitzungsperiode. Der Sitzungskalender ist folgendermaßen gegliedert:

  • 12 viertägige Plenartagungen in Straßburg und 6 zweitägige Plenartagungen in Brüssel,
  • 2 Wochen pro Monat für Sitzungen der Ausschüsse und interparlamentarischen Delegationen,
  • 1 Woche pro Monat für Fraktionssitzungen
  • und 4 Wochen pro Jahr sind ausschließlich für die Arbeit und Anwesenheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments in ihrem Wahlkreis vorgesehen.

Die meisten Treffen der insgesamt 20 EP-Ausschüsse  werden im Internet per Livestream übertragen ("Heutige Übertragungen") und stehen auch zum Nachsehen im "Multimedia Centre" zur Verfügung.

Auch die Arbeit der EP-Plenartagungen wird umfangreich dokumentiert (Tages­ordnungen, Berichte, Protokolle, angenommene Texte u.a.) und die Sitzungen werden live per Web­stream übertragen (auch hier sind Aufzeichnungen zum Nachsehen verfügbar).

Auch das EP verfügt über eine eigene Geschäftsordnung zur Regelung der genauen Abläufe.

Wann ist das Europäische Parlament entstanden und wie hat es sich entwickelt?

Zusammenarbeit mit nationalen Parlamenten

Die Beziehungen zwischen dem EP und den nationalen Parlamenten wurden über die Jahre stark intensiviert. Der Vertrag von Lissabon weitet die Kompetenzen des EP im EU-Rechtssetzungsprozess aus. Die nationalen Parlamente haben durch den Vertrag von Lissabon ebenso mehr Mitwirkungsmöglichkeiten bekommen. Die Beziehungen zwischen der Europäischen Kommission, dem EP und den nationalen Parlamenten haben sich dadurch verstärkt.

Weitere Informationen zu Formaten des politischen Austauschs zwischen den nationalen Parlamenten sowie dem Europäischen Parlament finden Sie im Bereich Konferenzen. Informationen zur Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene finden Sie im Bereich Kooperationen.