Wissenswertes rund ums Europäische Parlament
Das Europäische Parlament (EP) ist die einzige direkt gewählte Institution und das politische Kontrollorgan der EU. Seit 1979 werden seine Abgeordneten alle fünf Jahre direkt von den Bürger:innen der Mitgliedsländer gewählt. Die wesentlichen Aufgaben des Parlaments sind:
- Mitwirkung an der Gesetzgebung,
- Ausübung demokratischer Kontrollrechte,
- Genehmigung des EU-Budgets.
Die Plenarsitzungen des EP werden in Straßburg abgehalten, die Ausschusssitzungen finden in Brüssel und Straßburg statt. Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten kann das EP keine Gesetze vorschlagen, das Initiativrecht hat allein die Europäische Kommission.
Der Vertrag von Lissabon stärkt die Rolle des EP, sodass es nun weitgehend über volle Mitwirkungsrechte im Rahmen der europäischen Gesetzgebung verfügt.