Die Aufbau- und Resilienzfazilität wurde zur Bekämpfung der negativen Folgen der COVID-19-Krise eingerichtet (VO (EU) 2021/241). Den Mitgliedstaaten werden für in den Jahren 2020 bis 2026 durchgeführte Investitionen und Reformen bis zu EUR 338,0 Mrd. als Zuschüsse und bis zu EUR 385,8 Mrd. als Darlehen bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt über von der Kommission begebene Anleihen (VO (EU) 2020/2094). Während die Rückzahlung der an die Mitgliedstaaten vergebenen Darlehen direkt durch den jeweiligen Mitgliedstaat erfolgt, ist die Rückzahlung der für die Zuschüsse aufgenommenen Mittel im Zeitraum 2028 bis 2058 über den EU‑Haushalt zu finanzieren.
Um Zuschüsse bzw. Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität abzurufen, müssen die Mitgliedstaaten in nationalen Aufbau- und Resilienzplänen darlegen, wie sie die Mittel verwenden wollen. Diese müssen detaillierte Angaben und Zeitpläne zu den geplanten Investitions- und Reformvorhaben umfassen. Nachdem die Pläne auf Vorschlag der Kommission vom Rat bewilligt worden sind, können die Mitgliedstaaten Zahlungsanträge stellen (bis 2026 bis zu zweimal jährlich), sobald sie in den Plänen definierte Meilensteine und Ziele erreicht haben. Der Österreichische Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 (siehe auch Website des Bundeskanzleramts) sieht Gesamtausgaben von EUR 4,5 Mrd. vor, von denen voraussichtlich bis zu EUR 3,8 Mrd. über Zuschüsse finanziert werden können.
Die Berichterstattung der Mitgliedstaaten und der Kommission zur Aufbau- und Resilienzfazilität wird weitgehend in das Europäische Semester eingegliedert bzw. mit diesem abgestimmt. Von den Mitgliedstaaten werden halbjährlich im April und im Oktober Fortschrittsberichte über die Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne übermittelt, wobei diese in die zeitgleich vorzulegenden Berichte (z. B. Nationales Reformprogramm) eingegliedert werden können. Die Kommission berichtet auf dem dazu eingerichteten Aufbau- und Resilienzscoreboard laufend über den Umsetzungsstand. Dazu dienen unter anderem 14 einheitliche Indikatoren, die halbjährlich im April und im Oktober aktualisiert werden. Zusätzlich erstellt die Kommission einen jährlichen Bericht, in dem sie eine Bestandsaufnahme der bisherigen Umsetzung vornimmt (siehe Bericht über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität vom 1. März 2022).