Wie funktionieren BürgerInnenräte zu Gesetzesvorhaben in Europa?
Mit Entschließung vom März 2021 ersuchte der österreichische Nationalrat die Bundesregierung, einen Klimarat der Bürgerinnen und Bürger zur Diskussion und Ausarbeitung von Vorschlägen für Klimaschutzmaßnahmen einzurichten. 100 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Personen mit mindestens fünfjährigem Hauptwohnsitz in Österreich sollen die vom Klimavolksbegehren und dem Regierungsprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen diskutieren und ihre Vorschläge an das Klimakabinett und die Bundesregierung übermitteln. In Österreich beschreitet man mit diesem ersten BürgerInnenrat auf nationaler Ebene Neuland. Erstmals sollen zufällig, jedoch repräsentativ ausgewählte BürgerInnen mit Unterstützung von ModeratorInnenen und ExpertInnen zu einer wohlinformierten Meinung zu bundespolitischen Maßnahmen finden. Aus diesem Anlass soll dieses Fachdossier Einblick in die Praxis der BürgerInnenräte anderer europäischer Länder geben. Da es dabei um Themen geht, die der Umsetzung durch den Gesetzgeber bedürfen, soll besonders beleuchtet werden, ob den Parlamenten dabei eine Rolle zukommt und wenn ja welche. Informationen zur Praxis von BürgerInnenräten auf regionaler Ebene in Österreich enthält das Fachdossier „Partizipative Prozesse und die politische Entscheidungsfindung“ (Oktober 2021).