Erklärung Präsident:in
Feststellung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer, dass ein "Verlangen zur Kenntnisnahme eines Sachverhalts" kein Gegenstand einer tatsächlichen Berichtigung sein kann
Feststellung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer, dass ein "Verlangen zur Kenntnisnahme eines Sachverhalts" kein Gegenstand einer tatsächlichen Berichtigung sein kann