Unterbrechung der Sitzung
Unterbrechung der Sitzung durch den Präsidenten bis zur Behandlung der Dringlichen Anfrage, drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung
Unterbrechung der Sitzung durch den Präsidenten bis zur Behandlung der Dringlichen Anfrage, drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung