Unzulässigkeit von Beifallskundgebungen auf der Galerie (1298/GO)

Erklärung Präsident:in

Feststellung des Präsidenten Ing. Norbert Hofer betreffend die Unzulässigkeit von Beifallskundgebungen auf der Galerie sowie Hinweis auf die diesbezügliche Bestimmung der Hausordnung