die Berechnung der Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert anstatt des Verkehrswertes gem. § 26a Gerichtsgebührengesetz (145/M)

Mündliche Anfrage

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mag. Harald Stefan (FPÖ) an den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter betreffend die Berechnung der Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert anstatt des Verkehrswertes gem. § 26a Gerichtsgebührengesetz

Ist der Bestand der Familienprivilegierung gemäß §26a Gerichtsgebührengesetz, nämlich die Berechnung der Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert anstatt des Verkehrswertes, gesichert?