Gebarungsüberprüfung gem. § 32e Abs. 2 GOG betr. Bundeskanzleramt und Bundesdenkmalamt (2/URH2)

Status

Ausschussbericht 1782 d.B. zur Kenntnis genommen

Verlangen auf Gebarungsüberprüfung durch den Ständigen UA des Rechnungshofausschusses

Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR auf Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramts und des Bundesdenkmalamts inklusive seiner Abteilungen in den Bundesländern hinsichtlich

a) der mangelhaften Aufgabenwahrnehmung bei Unterschutzstellungen,

b) der uneinheitlichen Spruchpraxis bei Bescheiden zur Veränderung bzw. Zerstörung denkmalgeschützter Objekte,

c) der Zusammenarbeit mit fachspezifischen Organisationen bei denen aufgrund eines Naheverhältnisses oder wegen Tätigkeiten von Beschäftigten des Bundesdenkmalamts die Gefahr eines lnteressenskonflikts besteht,

d) der nicht vorhandenen Korruptionsprävention im Bundesdenkmalamt,

e) der Sonderprüfung der internen Revision „zur Klärung der Vorwurfslage aus einem anonym eingelangten Schreiben an das BKA vom 27.10.2016“,

f) der Planung und Umsetzung des Projekts Denkmalinformationssystem (DEMIS) und des Teilprojekts Denkmalobjektinformationssystem (DOBIS),

g) der nicht eingehaltenen Berichtspflichten durch das Bundesdenkmalamt,

h) des Versäumnisses des Bundekanzleramts, entgegen dem Denkmalschutzgesetz und den Allgemeinen Rahmenrichtlinien des Bundes (ARR 2014) Förderungsziele, Indikatoren und Förderungsgegenstände zu regeln,

i) der Kooperation des BDA mit jenem Verein, der Herausgeber und Verleger des Magazins „Denkmal Heute“ war