Chemikaliengesetz 1996, Wasserrechtsgesetz 1959 u.a., Änderung (147 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 44/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat 44/BNR, Dafür: V, F, N. Dagegen: S, P

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Im Rahmen des ChemG 1996, des WRG 1959 und des AWG 2002 sollen flankierende Regelungen zur neuen EU-QuecksilberV erlassen werden
  • Abschnitte im ChemG 1996, die auf Grund der Entwicklung im EU-Chemikalienrecht obsolete Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften enthalten, sollen aufgehoben bzw. modifiziert werden
  • Passagen im ChemG 1996, die sich mit Informationsverpflichtungen zum Zweck der gesundheitlichen Notversorgung befassen, sollen überarbeitet und an die CLP-V angepasst werden
  • Anlässlich der Neuordnung von Zuständigkeiten in den Bundesministerien mit Jänner 2018 sollen auch die entsprechenden Anpassungen vorgenommen werden
Stand: 16.05.2018

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
NEOS
Dagegen:
SPÖ
PILZ

Einbringendes Ressort

BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)