Inhalt
- Das vorliegende Gesetz legt eine Verordnungsermächtigung fest, um die Umsetzung der zu erfüllenden technischen Spezifikationen für Strom-, Wasserstoff- und Erdgastankstellen zu gewährleisten. Derart erfolgt eine Umsetzung der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.
- Darüber hinaus werden bestimmte Rechte und Pflichten, die der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunktes erfüllen muss, normiert.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahrens zwischen der Europäischen Kommission und der Republik Österreich hat die Europäische Kommission unter anderem moniert, dass Österreich einige Artikel der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nicht in nationales Recht umgesetzt habe.
Durch das vorliegende Gesetz sollen die jeweiligen gesetzlichen Verordnungsermächtigungen für die zu erfüllenden technischen Spezifikationen für Strom-, Wasserstoff- und Erdgastankstellen sowie bestimmte Pflichten, die die Betreiberin/der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunktes erfüllen muss, nunmehr explizit umgesetzt und in weiterer Folge der Europäischen Kommission notifiziert werden, um damit als Umsetzungsmaßnahme anerkannt werden zu können.