Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Republik Senegal zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (1902 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 716/BNR
Einstimmig
Beschlossen im Nationalrat 716/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Republik Senegal zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Republik Senegal zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Schwerpunkt des Staatsvertrages

Durch Erhebung des Einspruchs gemäß Artikel 15 Buchstabe d des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung wird der Beitritt der Republik Senegal im Verhältnis zur Republik Österreich nicht wirksam.
11.01.2023

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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