Berufsrechts-Änderungsgesetz 2022 – BRÄG 2022 (180/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung und das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2022 – BRÄG 2022)

Kurzinformation

Ziele

  • Die Möglichkeiten der Nutzung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten bei notariellen Amtshandlungen sollen im Gesetz verstärkt berücksichtigt werden.
  • Das Wahlrecht nach der Notariatsordnung soll auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden.
  • Aktualisiert werden soll ferner der die Fälle der Ausgeschlossenheit einer Notarin/eines Notars regelnde § 33 Notariatsordnung (NO).
  • Für den Rechtsanwaltsberuf sollen Regelungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie dazu führen, dass sich mehr Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter/RechtsanwaltsanwärterInnen auch im Fall der Geburt oder der Adoption eines Kindes für eine Weiterführung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit bzw. ihrer rechtsanwaltlichen Ausbildung entscheiden.

Inhalt

  • Neufassung der Bestimmung zur Ausgeschlossenheit von Notarinnen/Notaren und zum Solennitätsverlust (§ 33 NO), indem Fallgruppen präzisiert und Differenzierungen zwischen jenen Fällen, die gegebenenfalls unmittelbar einen Solennitätsverlust nach sich ziehen, und solchen Konstellationen, in denen zunächst eine Offenlegungspflicht der Notarin/des Notars besteht, vorgenommen werden.
  • Schaffung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen für einen "Medienwechsel" zwischen Papier und Elektronik bei der Vornahme von elektronischen notariellen Amtshandlungen.
  • Überarbeitung der Bestimmungen zu den Wahlen im notariellen Berufsrecht.
  • Ausdrückliche Regelung der Durchführung von Sitzungen und Tagungen der verschiedenen Organe der notariellen Selbstverwaltung als Videokonferenz.
  • Ergänzung der Eintragungsmöglichkeiten der gesetzlichen Erwachsenenvertretung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).
  • Einführung der Möglichkeit einer Ruhendstellung der Berufs- bzw. Tätigkeitsberechtigung statt Streichung aus der Liste der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltsanwärterinnen/Rechtsanwaltsanwärter bei Geburt/Adoption eines Kindes samt Begleitregelungen.
  • Schaffung einer eigenständigen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Verarbeitung, Übermittlung oder Weiterverarbeitung von in einem Strafverfahren ermittelten personenbezogenen Daten in Disziplinarverfahren nach dem Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt).

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2022 sollen verschiedene Probleme in den Berufsrechten der Notarinnen/Notare und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte gelöst werden, wie vorstehend unter "Ziele" und "Inhalt" dargestellt.

Die Zuständigkeit des Bundes ergibt sich aus Art 10 Abs 1 Z 6 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG): Angelegenheiten der Notare und der Rechtsanwälte; Zivilrechtswesen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 03.02.2022

Übermittelt von

Dr. Alma Zadić, LL.M.

Bundesministerium für Justiz

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