Schulunterrichtsgesetz, Änderung (289/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Schutz der Schülerinnen/Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt
  • Rechtsanpassungen und -bereinigungen

Inhalt

  • Verhaltenskodex
  • Risikoanalyse an jeder Schule
  • Errichtung eines Kinderschutzteams für jede Schule
  • Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Schule hat bei der Verwirklichung ihres verfassungsmäßigen Bildungsauftrages gemäß Art. 14 Abs. 5a B-VG an der Umsetzung des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, BGBl. I Nr. 4/2011, insbesondere Art. 5, mitzuwirken. Dies dient der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, BGBl. Nr. 7/1993 idF BGBl. III Nr. 107/2022 (UN-Kinderrechtskonvention).
Mit vorliegendem Entwurf sollen besondere Regelungen zum Kinderschutz in den bestehenden umfassenden Ansatz des Schutzes der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt in der Schule eingebunden werden. Dazu sollen die Regelungen über die Pflichten der Schülerinnen und Schüler und die Gestaltung des Schullebens, somit der Rahmen für die als Verordnung zu erlassende Schulordnung, um detaillierte Regelungen für den Kinderschutz ergänzt werden.
 

Stand: 03.08.2023

Themen

Übermittelt von

Dr. Martin Polaschek

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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