Jahresschwerpunkt 2026
Das Parlament als Herz der Demokratie und Ort der Gesetzgebung ist auch Zentrum der Beteiligung und Teilhabe von in Österreich lebenden Menschen.
Die Mitglieder von Nationalrat und Bundesrat sind beispielsweise durch Wahlen – also die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess – legitimiert und arbeiten im Auftrag der Wählerinnen und Wähler.
Teilhabe geht aber über die Ausübung des Wahlrechts hinaus und umfasst auch die direkte und indirekte Mitarbeit am und im politischen Prozess: sich zu informieren und eine eigene Meinung zu formulieren und die (Mit-)Gestaltung der Gesellschaft auf unterschiedlichen Ebenen.
Teilhabe und Beteiligung stehen somit in all ihren Facetten im Spannungsbogen von verfassungsrechtlich gesicherten Grundrechten, von denen alle Menschen Gebrauch machen können, bis hin zum Wahlrecht, das in Österreich den Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vorbehalten ist.