BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION über den im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme von Beschlüssen des Assoziationsrates betreffend die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses die Einsetzung von zwei Unterausschüssen und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung "Handel" zu vertretenden Standpunkt
(44871/EU XXV.GP)
RAT: 14598/14 PUBLIC 05.11.2014 deutsch (Orginalsprache englisch)
EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION über den im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme von Beschlüssen des Assoziationsrates betreffend die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses die Einsetzung von zwei Unterausschüssen und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung "Handel" zu vertretenden Standpunkt
COUNCIL AND COMMISSION DECISION on the position to be taken on behalf of the European Union and the European Atomic Energy Community within the Association Council established by the Association Agreement between the European Union and the European Atomic Energy Community and their Member States, of the one part, and Georgia, of the other part, as regards the adoption of decisions of the Association Council on the Rules of Procedure of the Association Council and those of the Association Committee and of Sub-Committees, the establishment of two Sub-Committees, and the delegation of certain powers by the Association Council to the Association Committee in Trade configuration
BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION über den im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme von Beschlüssen des Assoziationsrates betreffend die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates und des Assoziations-ausschusses die Einsetzung von zwei Unterausschüssen und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung "Handel" zu vertretenden Standpunkt
Erstellt am 13.11.2014 von: Juristischer Dienst - Qualität der Rechtsetzung
COUNCIL AND COMMISSION DECISION on the position to be taken on behalf of the European Union and the European Atomic Energy Community within the Association Council established by the Association Agreement between the European Union and the European Atomic Energy Community and their Member States, of the one part, and Georgia, of the other part, as regards the adoption of decisions of the Association Council on the Rules of Procedure of the Association Council and those of the Association Committee and of Sub-Committees, the establishment of two Sub-Committees, and the delegation of certain powers by the Association Council to the Association Committee in Trade configuration
Erstellt am 13.11.2014 von: Juristischer Dienst - Qualität der Rechtsetzung
Eingelangt am 13.11.2014, U32 Übermittlung
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Datum
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Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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