Rs C-181/16; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG und von Art. 47 GRC; Erlass einer Rückkehrentscheidung sogleich nach erstinstanzlicher Ablehnung des Asylantrags; kein Abwarten einer rechtskräftigen Entscheidung über den Asylantrag; Vorlage (102566/EU XXV.GP)

EGH: RS C-181/16 LIMITE
29.04.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-181/16; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG und von Art. 47 GRC; Erlass einer Rückkehrentscheidung sogleich nach erstinstanzlicher Ablehnung des Asylantrags; kein Abwarten einer rechtskräftigen Entscheidung über den Asylantrag; Vorlage

Erstellt am 29.04.2016

Eingelangt am 04.05.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-181/16/0001-V/7/2016)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
23.05.2018 EGH: RS C-269/18 EUGH
Rs C-269/18 (PPU); niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 46 Abs. 8 der VerfahrensRL (RL 2013/32/EU): Recht auf Verbleib im Mitgliedstaat bis zur Entscheidung über einen Rechtsbehelf und Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Aussetzung des Verfahrens bis nach der Urteilsverkündung in der Rechtssache C-181/16, Gnandi (22464/EU XXVI.GP)
20.01.2022 EGH: RS C-711/21 EUGH
verb. Rs C-711/21 und C-712/21; belgische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Rückführungsrichtlinie) i.V.m. Art. 4, 7 und 47 GRC im Licht des Urteils vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16; maßgeblicher Zeitpunkt des Eintritts der in Art. 5 Rückführungsrichtlinie genannten Umstände (Wohl des Kindes, familiäre Bindungen und Gesundheitszustand der betreffenden Drittstaatsangehörigen); Frage, ob diese Umstände, die im Hinblick auf Art. 5 Rückführungsrichtlinie erheblichen Einfluss auf die Beurteilung der Situation haben können, jedoch vor dem Abschluss des Verfahrens betreffend den Antrag auf internationalen Schutz eingetreten sind, bei der Prüfung über die Zulässigkeit der nach Ablehnung des Antrags auf internationalen Schutz erlassenen Rückkehrentscheidung beachtlich und zu berücksichtigen sind; Frage, ob die in Art. 5 Rückführungsrichtlinie genannten Umstände bereits zum Zeitpunkt eintreten mussten, an dem der Drittstaatsangehörige rechtmäßig aufhältig war oder ein Bleiberecht hatte; Inanspruchnahme der sogenannten „Gnandi-Garantien“; Vorlage (87294/EU XXVII.GP)