Schriftliche Anfragen
Fünf Abgeordnete zum Nationalrat können schriftliche parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder stellen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass fünf Abgeordnete zum Nationalrat eine schriftliche Anfrage an den Rechnungshofpräsidenten bzw. die Rechnungshofpräsidentin stellen. Alleine ohne die Unterstützung von vier weiteren Abgeordneten zum Nationalrat können Abgeordnete eine schriftliche Anfrage an den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Nationalrats als auch an Vorsitzende von Ausschüssen des Nationalrats richten.
Die Daten zu den schriftlichen Anfragen enthalten Metadaten zu den Anträgen selbst. Angeführt sind Zitation, Datum der letzten parlamentarischen Behandlung und die Gesetzgebungsperiode. Bitte beachten Sie, dass der Titel von schriftlichen Anfragen nicht als Open Data zur Verfügung gestellt werden kann. In den Geschichtsseiten der schriftlichen Anträge sind die Daten zum parlamentarischen Verfahren der schriftlichen Anfrage angeführt. Zusätzlich werden Informationen zu den Anfragesteller:innen und Beantworter:innen, Schlagworte und Themenbereiche bereitgestellt. Eine detaillierte und vollumfängliche Beschreibung der Daten entnehmen Sie bitte der JSON-Beschreibung.
Die bereitgestellten Daten können nach Verfahrensstufe voneinander abweichen. Die Dokumentation der Detaildaten bezieht sich auf abgeschlossene und beantwortete schriftliche Anfragen von Abgeordneten zum Nationalrat.
Die Beschreibung für schriftliche Anfragen von Mitgliedern des Bundesrats sind hier zu finden: Datensatz schriftliche Anfragen BR