Klubregister

Im Klubregister können Sie die Namen der parlamentarischen Klubs und die für diese vertretungsbefugten Personen öffentlich einsehen. 

Klubregister gemäß Klubfinanzierungsgesetz

Die Präsidentin bzw. der Präsident des Nationalrats hat ein öffentlich einsehbares Verzeichnis – das Klubregister – zu führen (gemäß § 5b Klubfinanzierungsgesetz 1985).

Das Klubregister hat die Namen der parlamentarischen Klubs und die für diese vertretungsbefugten Personen zu enthalten. 

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