Rechtliche Kontrolle

Die rechtliche Kontrolle von Handlungen der Staatsorgane und Behörden ist den Gerichten vorbehalten. Der Nationalrat kann aber eine Ministeranklage beschließen.

Politische und rechtliche Kontrolle

Politische Kontrollinstrumente sind dafür da, um Informationen zu gewinnen und diese dann öffentlich und politisch zu diskutieren. Parlamentarier:innen können politische Kontrollinstrumente grundsätzlich jederzeit nutzen. Sie müssen nur die formellen Vorgaben, wie z. B. Unterstützung durch die erforderliche Anzahl von Abgeordneten, erfüllen. 

Bei der rechtlichen Kontrolle sieht es anders aus: Sie ist den Gerichten vorbehalten. Deren Entscheidungen können große Folgen für Betroffene haben – sie müssen z. B. Schadenersatz oder Strafen zahlen. Gerichtliche Entscheidungen können auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Daher ist rechtliche Kontrolle an viel höhere Voraussetzungen als politische Kontrolle gebunden. Sie kann ausschließlich in konkreten Anlassfällen stattfinden. Eine Entscheidung kann nur aufgrund rechtlicher Beurteilungen getroffen werden. Es muss für alle Beteiligten ein faires Verfahren sichergestellt sein.

Ministeranklage

Mitglieder der Bundesregierung sind für ihre Handlungen nicht nur politisch verantwortlich. Sie haben auch eine rechtliche Verantwortung und können wegen schuldhafter Gesetzesverletzung beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden. Dieses Anklagerecht steht dem Nationalrat zu.

Ein Regierungsmitglied kann dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn es in seiner Amtsführung Vorschriften der Bundesverfassung oder der Gesetze verletzt hat. Ein Regierungsmitglied kann mit diesem Instrument nicht verantwortlich gemacht werden, wenn es z. B. zu schnell gefahren ist oder einen privat abgeschlossenen Vertrag nicht eingehalten hat.

Verschärfte Beschlusserfordernisse

Für den Beschluss, mit dem eine Anklage erhoben wird, gilt ein erhöhtes Anwesenheitsquorum: Es muss mehr als die Hälfte aller Abgeordneten anwesend sein. Die Zustimmungserfordernisse sind jedoch nicht erhöht: Es genügt eine einfache ("absolute") Mehrheit.

Konsequenzen

Im Falle einer Verurteilung hat das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs auf Verlust des Amtes, unter besonders erschwerenden Umständen auch auf zeitlichen Verlust der politischen Rechte (z. B. Wahlrecht), zu lauten. Bei geringfügigen Rechtsverletzungen kann sich der Verfassungsgerichtshof in bestimmten Fällen auf die Feststellung beschränken, dass eine Rechtsverletzung vorliegt.