Stärkung der Demokratie

Enquete-Kommission zum Thema "Stärkung der Demokratie in Österreich"

Aufwertung direktdemokratischer Instrumente

Der Hauptausschuss beschloss in seiner Sitzung am 23. September 2014 einstimmig die Einsetzung einer Enquete-Kommission betreffend Stärkung der Demokratie in Österreich. Dem Beschluss liegt ein Antrag aller sechs parlamentarischen Klubs zugrunde.

Die Konstituierung der Enquete-Kommission erfolgte am 18. Dezember. Präsidentin Doris Bures (SPÖ) ist zur Obfrau, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf (ÖVP) und Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer (FPÖ) sind als ihre Stellvertreter gewählt worden.

Die Enquete-Kommission beschäftigte sich mit der Aufwertung direktdemokratischer Instrumente. Grundlage der Beratungen waren der in der vergangenen Gesetzgebungsperiode behandelte Initiativantrag 2177/A samt dem dazu eingebrachten gesamtändernden Ausschussabänderungsantrag und dem Ausschussantrag sowie die Ergebnisse des Ausschussbegutachtungsverfahrens.

Außerdem diskutierten die Kommissionsmitglieder Möglichkeiten zur Aufwertung der parlamentarischen Arbeit und zur Optimierung der parlamentarischen Abläufe und Rahmenbedingungen.

Die inhaltlichen Beratungen der Enquete-Kommission wurden mit der Sitzung vom 2. Juni 2015 beendet. Der Endbericht der Enquete-Kommission wurde in der letzten Sitzung am 16. September beschlossen.

Die Themen der Enquete-Kommission sollten in insgesamt acht Sitzungen behandelt werden, von denen die überwiegende Mehrheit (jedenfalls alle Anhörungen von Expert:innen) öffentlich stattgefunden hat. Die Sitzungen begannen um 10 Uhr und dauerten ca. vier Stunden.

Interessierte Bürger:innen konnten nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten an diesen öffentlichen Sitzungen teilnehmen. Zudem wurden die öffentlichen Sitzungen – wie bei Nationalratssitzungen üblich – mittels Live-Stream übertragen.

Der Enquete-Kommission gehörten 18 stimmberechtigte Mitglieder an: SPÖ und ÖVP stellten je fünf Abgeordnete, die FPÖ vier, die Grünen zwei, Team Stronach und NEOS je eine/n Abgeordnete/n.

Neun weitere ständige Mitglieder – Mitglieder des Bundesrates oder Expert:innen – haben an den Verhandlungen ohne Stimmrecht teilgenommen. SPÖ, ÖVP und FPÖ konnten je zwei dieser Mitglieder ernennen, Grüne, Team Stronach und NEOS je eines.

Darüber hinaus haben acht Bürger:innen an den öffentlichen Sitzungen teilgenommen, die in einem Auswahlverfahren mittels Los ermittelt wurden.

Aktive Teilnahme von Bürger:innen

Der Hauptausschuss hat beschlossen, acht Bürger:innen der Enquete-Kommission als Mitglieder beizuziehen. Diese nahmen während des gesamten Verlaufs der Enquete-Kommission an den öffentlichen Sitzungen teil und verfügten über ein Rederecht. 

Interessierte konnten sich bis 24. Oktober 2014 für die Teilnahme bewerben. Die Bürger:innen mussten zur Unterstützung parlamentarischer Bürgerinitiativen berechtigt sein. Das sind österreichische StaatsbürgerInnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

In einer Ziehung unter notarieller Aufsicht wurden aus vier Gruppen ("weiblich unter 35 Jahre" und "weiblich über 35 Jahre" sowie "männlich unter 35 Jahre" und "männlich über 35 Jahre") je zwei Personen mittels Los ermittelt.