BUNDESRAT
 
 

EINBERUFUNG

 

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
 
 
 
Mittwoch, 18. April 2001, 14 Uhr im Lokal II
 
 
Tagesordnung:
 

 1.

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Finnland, der Griechischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, dem Königreich Schweden, dem Königreich Spanien, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen samt Anlagen
(283 d.B. und 512 d.B.)
 

 2.

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle
(349 d.B. und 513 d.B.)
 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation erdölexportierender Länder über die Änderung des Amtssitzabkommens samt Annexen
(442 d.B. und 516 d.B.)
 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird
(427 d.B. und 515 d.B.)
 

 
 
 

Mag. Michael Strugl

 

Vorsitzender

 
 
 
 
Wien, 2001 03 29
 
 
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.